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Zürich Schaffhausen Stefanini-Stiftung: Niederlage für den Stiftungsrat

Im Streit um die Winterthurer Kunststiftung von Bruno Stefanini hat die Aufsicht des Bundes entschieden. Sie verweigert der Stiftung die Änderung der Statuten. Damit hat der aktuelle Stiftungsrat eine Niederlage kassiert. Ob er sie akzeptiert, ist noch offen.

Über ein Jahr lang hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht den Fall analysiert und geprüft. Am späten Freitagabend dann veröffentlichte sie den lang erwarteten Entscheid. Die Aufsicht verweigert der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte von Immobilienkönig Bruno Stefanini die Änderung der Statuten. Damit bleiben die bestehenden Statuten vorerst unverändert in Kraft. Das bedeutet, dass die Nachkommen von Bruno Stefanini automatisch in den Stiftungsrat nachrücken würden, wenn ihr Vater dieses Amt nicht mehr erfüllen kann.

Die Stiftungsaufsicht habe ihren Entscheid nach einlässlicher Prüfung des Gesuchs und nach Anhörung der Nachkommen von Bruno Stefanini im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs getroffen, teilte die Behörde mit.

Nun ist die Kesb am Zug

Die Nachkommen von Bruno Stefanini sind der Ansicht, dass ihr 90-jähriger und gesundheitlich schwer angeschlagener Vater seine Funktionen nicht mehr wahrnehmen kann, wie sie an einer Medienkonferenz im vergangenen Herbst ausführten. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss zunächst noch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb beurteilen. Deren Entscheid ist noch ausstehend.

Ob der alte Stiftungsrat den Entscheid anfechten wird, ist noch offen. Man müsse ihn noch genauer anschauen, hiess es auf Anfrage des Regionaljournals Zürich Schaffhausen. Auch die Stefanini-Nachkommen wollten noch keine Stellungnahme abgeben.

Stefaninis Kunstsammlung umfasst weit über 100'000 Objekte, darunter auch solche bedeutender Künstler und historischer Figuren. Rund 8000 davon sind inventarisiert. Viele sind auch unsachgemäss in verschiedenen Liegenschaften gelagert.

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