Der Bau eines durchgängigen Uferwegs am Zürichsee wird schwieriger: Der Zürcher Kantonsrat will Grundstückeigentümer per Gesetz besser schützen.
Der neue Passus im Zürcher Strassengesetz
Gegen den Willen betroffener Grundstückeigentümer darf grundsätzlich kein Land beansprucht werden. Es darf nur dann Land verwendet werden, wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. |
Das Zürcher Kantonsparlament hat sich am Montag mit 94 zu 71 Stimmen für diesen neuen Passus im Gesetz ausgesprochen. Die definitive Abstimmung erfolgt voraussichtlich in rund vier Wochen.
Unterschiedliche Meinungen zur Sonderregelung
Gegen den neuen Abschnitt im Gesetz wehrten sich die linken Parteien im Kantonsrat. Er führe zu einer Ungleichbehandlung, sagte etwa Jonas Erni von der SP und fragte sich:
Warum soll ein Grundstückbesitzer sein Land für den Bau einer Autobahn abtreten müssen, während ein Villenbesitzer am See geschützt wird?
Auch Daniel Sommer von der EVP kritisierte, dass die Privilegien von ein paar wenigen Personen geschützt würden. Das öffentliche Interesse am Seezugang sei sehr gross.
Eine Sonderregelung für das Ufer des Zürichsees sei gerechtfertigt, war hingegen die einheitliche Meinung der bürgerlichen Ratsmehrheit. So gab etwa der Wädenswiler Stadtpräsident Philipp Kutter zu bedenken:
Es ist ein Unterschied, ob der Staat Land für eine Strasse oder für einen Wanderweg am Zürichsee braucht.
Auch der Zürcher Regierungsrat hatte dies in seiner Stellungnahme bereits ähnlich festgehalten. Uferwege dienten in erster Linie der Erholung, Strassen aber seien das Rückgrat für den Transport von Menschen und Gütern. Und deswegen sei eine Sonderregelung für Uferlandbesitzer gerechtfertigt.