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Zürich Schaffhausen Wie viel Kreuz darf es sein?

Die Stadt Adliswil kann ihren Angestellten bald vorschreiben, welche Kleidung sie anziehen dürfen – und welche nicht. Wer sich ein Kreuz um den Hals hänge, könnte damit die religiösen Gefühle der Kunden verletzen, so die Begründung. Die neue Regelung kommt aber nicht bei allen gut an.

Ab dem 1. März 2016 kann der Stadtrat von Adliswil den städtischen Angestellten vorschreiben, auf «politische, religiöse oder weltanschauliche Aussagen und Symbole bei Einrichtungen und Kleidung» zu verzichten. So steht es in der neuen Regelung, welcher das Stadtparlament am Mittwochabend zugestimmt hat.

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Was in Adliswil erlaubt ist - und was nicht (11.12.2015)
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Stadtpräsident Harald Huber (FDP) sieht in der Anpassung des Personalstatuts eine sinnvolle Ergänzung: «Wir haben oft über dieses Thema diskutiert. Dabei merkten wir, dass es für die Schule eine Regelung gibt, nicht aber für die städtischen Angestellten.»

So ist in der Verfassung des Kantons Zürich festgehalten, dass Schulen «konfessionell und politisch neutral» sind. Und neutral sollen sich mit der neuen Regelung auch die Angestellten der Adliswiler Verwaltung geben – im Verhalten ebenso wie bei der Kleidung.

Gegen den Willen der Linken – und der Kirche

Gewehrt hatten sich gegen die neue Regelung die SP und die Grünen. Davide Loss, der für die SP im Grossen Gemeinderat sitzt, hält die Änderung im Personalstatut für gefährlich: «Man öffnet Tür und Tor für Willkür. Beim einen ist ein Kreuz vielleicht noch erlaubt, beim anderen nicht mehr.»

Die neue Regelung sei ein Verbot auf Vorrat, das nicht nötig ist, so Loss. Dagegen votierte im Parlament auch die CVP. Die katholische Kirche äusserte sich ebenfalls skeptisch.

Ausnahmefall Adliswil

Die Stadt Adliswil ist die einzige Zürcher Gemeinde mit einer solchen Regelung. Davide Loss schliesst daraus, dass es eine solche gar nicht brauche: «Offenbar besteht nirgends Handlungsbedarf. Der Stadtrat schiesst weit übers Ziel hinaus. Nicht nur religiöse Symbole sind verboten, sondern auch ideologische Äusserungen.»

Als generelles Verbot möchte Stadtpräsident Harald Huber den neuen Passus im Personalstatut allerdings nicht verstanden wissen. Man werde die Regelung umsichtig einsetzen: «Wir hoffen natürlich, dass wir sie gar nie benötigen. Uns ging es darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.»

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