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Zürich Schaffhausen «Zu schlecht!»: Richter heben Note 2 bei Gymi-Prüfung auf

Ein Primarschüler hatte an der Gymi-Prüfung einen Aufsatz geschrieben und dafür die Note 2 erhalten. Die Eltern wollten dies nicht akzeptieren. Sie zogen den Fall vor Gericht und erhielten Recht. Die Benotung sei «willkürlich» gewesen - die Kantonsschule muss den Aufsatz nun neu bewerten.

Die Aufgabenstellung

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Der alte Hut: In einer verstaubten Schachtel auf dem Dachboden liegt ein alter Hut. Erzähle eine Geschichte zu diesem Hut. Aus dem Text soll hervorgehen, was für eine Bedeutung dieser Hut früher hatte und warum er Jahre später noch auf dem Dachboden aufbewahrt wird.

Der Schüler musste an der Prüfung fürs Gymnasium einen Aufsatz schreiben zum Thema «Der alte Hut». Er schrieb eine Art Märchen und erhielt dafür die Note 2. Für die Lehrer war klar: Der Schüler hat ausser dem Bezug zum Titel kein Kriterium erfüllt.

Die Eltern waren damit nicht einverstanden. Sie beschwerten sich bei der Zürcher Bildungsdirektion und später beim Verwaltungsgericht. Dieses gibt den Eltern nun Recht: Die Herangehensweise des Schülers sei zwar unkonventionell gewesen. Man könne daraus aber nicht schliessen, dass er die Aufgabenstellung vollständig missachtet habe. Der Vorwurf, der Schüler habe das Aufsatzthema vollständig verfehlt, sei deshalb nicht haltbar und damit willkürlich.

Nun muss die Kantonsschule den Aufsatz des Schülers erneut benoten. Denn den Aufsatz selber zu benoten, soweit ging das Gericht dann doch nicht - wegen mangelnder Fachkompetenz.

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