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Zürcher Financier muss ins Gefängnis
Aus Schweiz aktuell vom 06.12.2013.
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Zürich Schaffhausen Zürcher Financier muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis

In einem abgekürzten Verfahren hat das Bezirksgericht Zürich den ehemaligen Präsidenten des Rennvereins Zürich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 800 Franken und ein fünfjähriges Berufsverbot.

Seit knapp zwei Jahren sitzt der 45jährige Finanzjongleur aus Zürich in Untersuchungshaft. Dies nach einer spektakulären Verhaftung im Dezember 2011. Damals versuchte der Angeklagte, über die Fassade seines Wohnhauses zu fliehen.

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Einschätzung Prozess gegen Ex-Rennverein-Präsident (6.12.2013)
03:30 min
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Präsidenten des Rennvereins Zürich unter anderem Veruntreuung und gewerbsmässigen Betrug mit einer Deliktsumme von über 30 Millionen Franken vor. 40 Investoren soll er über's Ohr gehauen und mit dem Geld ein Leben in Saus und Braus finanziert haben.

Ein Vorwurf, den das Bezirksgericht Zürich nun bestätigt hat. Der Zürcher Financier soll deshalb viereinhalb Jahre hinter Gitter, zudem werden ihm ein fünfjähriges Berufsverbot und eine Busse von 800 Franken auferlegt. Ein Urteil, welches der Angeklagte bereits im Vorfeld akzeptiert hat. Deshalb fand der Prozess am Bezirksgericht Zürich nur noch im sogenannten «abgekürzten Verfahren» statt.

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