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Zürich Schaffhausen Zürcher Hochbauamt lässt Klavierhändler auffliegen

Die Wettbewerbskommission WEKO büsst zwei Musikhändler, die untereinander Preisabsprachen getroffen haben. Die Absprachen kamen dank des kantonalen Zürcher Hochbauamtes ans Licht. Dieses war bei der Instrumentenbeschaffung für die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) misstrauisch geworden.

Die Wettbewerbskommission büsst die Musikinstrumentenhändler Musik Hug und AKHZ Management mit 528'000 Franken. Diese haben bei Klavieren und Flügeln der Hersteller Steinway & Sons und Grotrian-Steinweg Preisabsprachen getroffen und so gegen das Kartellrecht verstossen.

Straffrei durch Selbstanzeige

Musik Hug und AKHZ Management (ehemals Krompholz) vereinbarten untereinander Listenpreise und Rabatte für Flügel und Klaviere der beiden Hersteller. Bei der Absprache war auch die Tessiner Firma La Bottega del Pianoforte beteiligt. Weil diese den Verstoss aber als erstes Unternehmen der Weko meldete, geht sie straffrei aus.

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Zürcher Tipp deckt Preisabsprachen auf (7.1.2016) (
01:59 min
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Die Hersteller selbst gaben keine Mindest- oder Festpreise vor, wie die Weko am Donnerstag mitteilte. Sie unterstützten die Preisabsprache aber durch das Drucken der vereinbarten Listenpreise. Die beiden Firmen verpflichteten sich in einer einvernehmlichen Regelung, dies in Zukunft zu unterlassen.

Gesundes Misstrauen im Zürcher Hochbauamt

Die Weko-Untersuchung geht auf einen Hinweis des Zürcher Hochbauamts von Ende November 2012 zurück. Der damalige Verdacht auf mögliche Gebietsabsprachen bestätigten sich zwar nicht. Die Untersuchung förderte aber die Absprache von Listenpreisen und Rabatten zu Tage. Das kantonale Zürcher Hochbauamt hatte seinen Verdacht im Zusammenhang mit der Beschaffung von Flügeln und Klavieren für die Zürcher Hochschule der Künste in der ehemaligen Toni-Molkerei gemeldet.

Zürichs Steuerzahler haben nicht zu viel bezahlt

Der Fall sei für den Kanton Zürich erledigt, sagt ein Sprecher der Zürcher Baudirektion auf Anfrage des «Regionaljournals», denn die Ausschreibung sei nach den gesetzlichen Richtlinien korrekt abgelaufen: «Die seinerzeit gekauften Flügel wurden nicht zu überteuerten Preisen gekauft», versichert er. «Der Steuerzahler hat nicht zu viel bezahlt.»

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