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Anhänger auf einem Feld mit Wahlplakaten
Legende: Ich bin auch ein Wahlkampf-Vehikel: Solch originelle Plakat-Aktionen gehen zu weit, findet ein Teil des Kantonsrats. Keystone
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Zürcher Kantonsrat Kampf dem Plakat-Wildwuchs

Wo dürfen Wahlplakate hängen? Eine parlamentarische Initiative will der Kreativität beim Plakatieren Grenzen setzen.

Worum geht es? Eine parlamentarische Initiative von Vertretern der SP, CVP und BDP möchte klarere Vorschriften, wo Plakate vor Abstimmungen und Wahlen platziert werden dürfen. Jede Gemeinde im Kanton Zürich gehe heute anders vor. Der Regierungsrat soll deshalb verbindliche Regeln für alle schaffen und so einem Wildwuchs vorbeugen.

Die Argumente der Befürworter: Jede Gemeinde müsse mögliche Standorte nur einmal bezeichnen. Das sei eine einfache und gerechte Lösung und besser als die heute existierende Willkür. Manche Gemeinden würden gewisse Parteien auch ausschliessen. Das habe er oft erlebt, sagt ein Vertreter der BDP.

Die Argumente der Gegner: Der Vorstoss beschneide die Autonomie der Gemeinden, sagen Vertreter von SVP, FDP und EDU. Ausserdem sei nicht klar, was eine «angemessene Anzahl Standorte» bedeuten soll. Auch der Regierungsrat befürchtet, dass für die Gemeinden mehr Bürokratie entsteht.

So geht es weiter: Die Initiative wird noch einmal in der Kommission beraten. Das Parlament wird in etwa vier Wochen darüber abstimmen. Voraussichtlich wird der Vorstoss abgelehnt, da sich die Bürgerlichen in der Mehrheit befinden.

KESB-Massnahmen: Gemeinden sollen mitreden dürfen

Ordnet die KESB eine Massnahme an, die eine Gemeinden finanziell stark belastet, soll sie diese der Gemeinde vorgängig zur Stellungnahme vorlegen. Die FDP will dies gesetzlich verankern und der Kantonsrat unterstützt sie dabei - obwohl in der Praxis viele Gemeinden schon heute darauf verzichten. Ob das Einholen einer Stellungnahme im Gesetz verankert wird, entscheidet der Kantonsrat in rund vier Wochen.

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