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Die Zeichung eines Richters, im Anzug hinter einem Pult sitzt, im Vordergrund der Hinterkopf eines Mannes mit blonden Haaren und Tattoos im Nacken.
Legende: Der Angeklagte während des Prozesses am Bezirksgericht. SRF
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Zürich Schaffhausen Zürcher Neonazi-Prozess: Verwahrung aufgehoben

Er schoss im Niederdorf auf einen Kollegen und sollte verwahrt werden. Doch der Täter hat sich vor dem Obergericht erfolgreich gewehrt. Das Gericht hebt die Verwahrung in zweiter Instanz auf, erhöht dafür das Strafmass.

Vor rund vier Jahren schoss der Angeklagte auf einen ehemaligen Kollgegen aus dem rechtsextremen Umfeld. Die Kugel traf das Opfer aus kurzer Distanz in die Brust und verletzte ihn lebensgefährlich.

Dafür verurteilte ihn das Bezirksgericht erstinstanzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe – mit anschliessender Verwahrung.

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Obergericht kippt Verwahrung (4.3.2016)
04:06 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 6 Sekunden.

Dieses Urteil hat der 28-Jährige ans Obergericht weitergezogen. Und dieses hat am Freitag das Urteil des Bezirksgerichts gekippt. Das neue Verdikt lautet: keine Verwahrung, aber vierzehn Jahre Freiheitsentzug.

Richter gibt ihm «letzte Chance»

Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, man wolle dem Mann eine letzte Chance geben, «eine letzte Brücke vor der Versenkung». Mit der Versenkung ist die Verwahrung gemeint. Denn damit hätte der Angeklagte keine psychologische Betreuung mehr erhalten.

Eine solche sei jedoch dringend nötig, halten zwei Gutachten fest. Das Problem dabei: Der Mann sträubt sich vehement gegen eine psychiatrische Behandlung, denn es bestehe grosse Rückfallgefahr. Als Lösung für dieses Dilemma war die Verwahrung vorgesehen.

Nun versucht das Obergericht aber einen anderen Weg. Es ordnet eine intensive ambulante Therapie im Gefängnis an. Wenn diese nicht fruchte, wird der Angeklagte gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen.

Strafmass erhöht

Zwar hebt das Obergericht also die Verwahrung auf, dafür erhöht es aber das Strafmass und kommt damit der Staatsanwältin entgegen. Diese hatte fünfzehn Jahre gefordert. Das Obergericht erhöht das ursprüngliche Strafmass um zwei Jahre auf vierzehn Jahre. Dies begründet der Richter mit der Schwere der Tat.

Der Verteidiger dagegen hatte auf vier Jahre Gefängnis mit einer ambulanten Massnahme plädiert. Er sieht die Tat seines Mandanten als schwere Körperverletzung und nicht als versuchte vorsätzliche Tötung.

Er habe einen Sinneswandel vollzogen

Der heute 28-Jährige ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Rassendiskriminierung. Auf seine Brust liess er ein Portrait Adolf Hitlers tä­to­wie­ren. Allerdings beteuert der Angeklagte, er habe dem Rechtsextremismus abgeschworen.

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