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Notfall-Gebühr Zürich
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 30.09.2019.
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Zürcher Notaufnahme-Gebühr Wer den Notfall aufsucht, soll zahlen

Der Zürcher Kantonsrat will eine Notaufnahme-Gebühr einführen, obwohl dies nur auf nationaler Ebene möglich ist.

Mehr und mehr Zürcherinnen und Zürcher haben keinen Hausarzt. Wenn sie sich verletzen oder krank fühlen, wenden sie sich deshalb oft direkt an den Spitalnotfall. Die Notfallaufnahmen müssen sich also zunehmend um Bagatellfälle kümmern und sind dadurch überlastet.

50 Franken Eintrittsgeld

In einer Motion forderten Kantonsräte von GLP, SVP und CVP den Regierungsrat deshalb auf, eine Gesetzesgrundlage für eine Notaufnahme-Gebühr auszuarbeiten. Müssten Patienten in der Notaufnahme zuerst 50 Franken zahlen, bevor sich jemand um sie kümmere, würde dies die Zahl unechter Notfälle automatisch nach unten korrigieren – so begründeten die Motionäre ihren Vorstoss.

Diese Hypochonder-Steuer wird die falschen Leute treffen.
Autor: Kaspar Bütikofer Zürcher Kantonsrat AL

Eine Mehrheit des Parlaments war gleicher Meinung – mit Ausnahme von SP, Grüne, AL und EVP. Die «Hypochonder-Steuer» werde die falschen Leute treffen, meinte etwa AL-Kantonsrat Kaspar Bütikofer. Viele tatsächlich Bedürftige würden sich dann nicht mehr an den Notfall wenden. Menschen in Notsituationen könne man nicht über eine Lenkungsabgabe steuern.

Inhaltlich war SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli gleicher Meinung wie die Motionäre. Die Notfallstationen der Spitäler – so sagte Rickli – müssten dadurch entlastet werden, dass Nicht-Notfallpatienten die Triagestelle des Kantons anriefen oder eine Apotheke aufsuchten.

Juristische Knacknuss

Juristisch könnte die 50-Franken-Gebühr im Kanton Zürich jedoch zur Knacknuss werden. Eine solche Gebühr kann laut Kantonsregierung nämlich nur auf Bundesebene beschlossen werden. Die Gerichte würden eine Zürcher Notfallgebühr für ungültig erklären, gab Rickli zu bedenken. Besser sei es demnach, eine Lösung auf nationaler Ebene abzuwarten.

Trotz dieser Ermahnungen überwies der Rat den Vorstoss schliesslich mit 99 zu 64 Stimmen. Der Zürcher Regierungsrat muss nun also ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.

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