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Zürich Schaffhausen Zwillingsmord von Horgen: «Tötung war bewusster Entscheid»

Am zweiten Tag des Zwillingsmordprozesses präsentierte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok ein neues Gutachten über die Mutter und Mörderin. Für Urbaniok ist klar: Ihre Tat war ein bewusster Entscheid.

In der Nacht auf Heiligabend 2007 hat die Mutter ihre siebenjährigen Zwillinge in deren Betten erstickt. Bereits acht Jahre zuvor tötete sie ihr Erstgeborenes.

Audio
Urbaniok: Mutter ist schuldfähig (Nicole Marti, 19.12.2012)
04:03 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 3 Sekunden.

Psychiater Urbaniok sagte am Mittwoch am Bezirksgericht Horgen, er habe sich letzte Woche nochmals mit der Mutter unterhalten. Dies, nachdem die Frau alle drei Tötungen gestanden hatte. Dem Psychiater ist ihre Persönlichkeit zufolge von mehreren Faktoren geprägt: Erstens nehme sie die Umwelt als eher feindlich gesinnt und bedrohlich wahr. Und zweitens habe sie zwanghafte Persönlichkeitszüge: Sie selbst müsse perfekt funktionieren, um diese Ordnung kontrollieren und aufrechterhalten zu können.Das Geschrei der Kinder habe nicht in dieses Bild gepasst. Die Frau habe auch Mühe damit gehabt, Wirklichkeit und Fantasie auseinanderzuhalten.

Video
SRF-Korrespondent Kay Schubert über das Gutachten zur Mutter
Aus Tagesschau vom 19.12.2012.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Verschiedene Wirklichkeitsversionen seien für die Beschuldigte absolut austauschbar. So brauche sie etwa in belastenden Momenten nicht die Situation zu ändern - es genüge, ihre «Sicht der Realität» zu verändern.

Befragung der Mutter am Donnerstag

Der Prozess ist bereits eine Zweitauflage: Im März 2010 verurteilte das Zürcher Geschworenengericht die 39-jährige Frau wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Wegen ungenügender Verteidigung wies das Kassationsgericht den Fall zur Neubeurteilung zurück. Weil das Geschworenengericht inzwischen abgeschafft worden ist, wird er vom Bezirksgericht Horgen neu aufgerollt. Er geht am Donnerstag weiter mit einer Befragung der Mutter. Dann wird der Prozess über die Feiertage unterbrochen und im Januar mit den Plädoyers des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.

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