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Umsetzung der Kulturförderung
Aus Tagesschau vom 25.01.2016.
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Schweiz 2 Millionen für Aufklärung von Raubkunst

Für die Aufklärung der Herkunft von Raubkunst gibt es künftig Geld vom Bund. Das ist in der Kulturbotschaft 2016-2020 des Bundesamts für Kultur festgehalten. Auch Verlage können von staatlicher Hilfe profitieren.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat erläutert, wie es seine Kulturbotschaft 2016-2020 umsetzen will. Die wichtigsten Punkte:

  • Total zwei Millionen Franken für die Provenienzforschung zur Aufklärung von Raubkunst
  • Jährlich sechs Millionen Franken zur Förderung des Filmstandortes Schweiz
  • 2,5 Millionen Franken pro Jahr für Musiklager im Stile von «Jugend+Sport»-Lagern
  • Neue Verlagsförderung – in Form von Strukturbeiträgen bei grossen und Förderprämien bei kleinen Verlagen

Museen sollen bei Raubkunst Priorität setzen

Das BAK unterstützt Museen und Sammlungen bei Nachforschungen über die Herkunft von Raubkunst. Seine eigenen Bestände habe der Bund bereits untersucht. Das BAK erwarte von den Museen und Sammlungen, dass sie der Provenienzforschung Priorität einräumten.

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Als Erbe der umstrittenen Gurlitt-Sammlung könnte das Kunstmuseum Bern von den Bundesgeldern profitieren. Denn: Auch nachdem die Gurlitt-Taskforce ihre Arbeit beendet hat, bleibt noch viel zu tun. Rund 500 der mehr als 1500 Werke stehen unter Raubkunstverdacht aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Insgesamt sind für die Provenienzforschung in den nächsten vier Jahren zwei Millionen Franken vorgesehen. Zu den Kriterien für die Vergabe gehören die Bedeutung und das Ansehen der Institution, die Bedeutung der Kulturgüter und die Dringlichkeit der Massnahmen.

Gesuche für Projektbeiträge können bis Ende April dieses Jahres eingereicht werden. Die Beiträge betragen maximal 50 Prozent der gesamten Projektkosten, mit einem Höchstbeitrag von 100'000 Franken und einem Minimalbeitrag von 20'000 Franken pro Projekt.

Anschubhilfe für Schweizer Film

Neu ist in der Kulturbotschaft des Bundes ausserdem das Programm «Filmstandortförderung». Es sieht vor, dass Dreharbeiten von Schweizer Filmen und Koproduktionen im Inland gefördert werden.

Zudem werden nur Filme ab einem gewissen Produktionsbudget gefördert. Für das Programm stehen pro Jahr 6 Millionen Franken zur Verfügung.

Ein Novum: Förderung von Verlagen

Jählich 1,85 Millionen Franken stellt der Bund neu für die Verlagsförderung bereit. Für grössere Verlage sind Strukturbeiträge geplant, während für kleinere Verlage Förderprämien ausgeschrieben werden. Gefördert werden Verlage, die seit mindestens vier Jahren im Buchmarkt präsent sind und regelmässig Titel produzieren.

Mit diesem Vorgehen will das BAK den erschwerenden Veränderungen durch Digitalisierung und dem starken Franken entgegenwirken.

Sparübungen auch hier noch wahrscheinlich

Die über vier Jahre laufende Kulturbotschaft umfasst insgesamt 1,13 Milliarden Franken. Sie wurde im letzten Sommer vom Parlament gutgeheissen.

Abstriche sind jedoch nicht ausgeschlossen: Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms, über welches das Parlament noch befinden muss, dürfte es zu Kürzungen kommen.

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