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Schweiz 26 Beschwerden gegen Radio und Fernsehen

Im Jahr 2015 sind insgesamt 26 Beschwerden bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen eingegangen. Ausser einer richteten sich alle gegen Sendungen aus SRG-Programmen, wie beispielsweise den «Kassensturz».

Die Unanhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) konnte im vergangenen Jahr 23 Beschwerden erledigen. Insgesamt waren 26 eingegangen. Fast alle Beschwerden betrafen Sendungen von SRG-Programmen, eine ging zum Lokalsender Radio Top ein, wie die UBI in ihrem Jahresbericht schreibt. In drei Fällen hiess sie demnach die Beschwerden gut, zweimal betraf dies Sendungen von Radio SRF, einmal vom Fernsehen SRF.

So vermittelte die SRF-Nachrichtensendung «Heute Morgen» einen falschen Eindruck über die Gründe des Wegzugs von grossen Unternehmen aus der Schweiz. Im Konsumentenmagazin «Espresso» wurde in einem Beitrag über ein Telemarketing-Unternehmen ein Verkaufsgespräch in unzutreffender Weise zusammengefasst. Schliesslich war nach Ansicht der UBI ein Beitrag des «Kassensturzes» über Zahnarztpfusch nicht sachgerecht, weil wesentliche Fakten nicht erwähnt wurden.

237 Beanstandungen bei Ombudsstelle

Beanstandet wurden aber auch Sendungen zu den eidgenössischen Wahlen, zur Erbschaftssteuerinitiative, zur Agrarpolitik, zur Sozialhilfe, zum Klimawandel, zum Automobilsalon in Genf oder zu Ostern, welche die UBI allesamt nicht guthiess.

Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 237 Beanstandungen. 11 Prozent dieser Fälle mündeten in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI. Die UBI-Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden.

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