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Nach Kritik: Sozialhilfe überarbeitet Richtlinien
Aus Tagesschau vom 30.01.2015.
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Schweiz 986 Franken pro Monat – nur wer weniger hat, ist arm

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gibt den Grundbedarf für Sozialhilfeempfänger als Richtlinie vor. Gegenwärtig soll dieser Grundbedarf mit nicht einmal tausend Franken gedeckt sein. Seinen Liebsten darf der arme Mensch Geschenke für 15,78 Franken machen.

Heute hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) über die Revision ihrer Richtlinien informiert und damit der Debatte um die Armut in der Schweiz neuen Diskussionsstoff geliefert. Die Geister dürften sich auch nach der heutigen Medienkonferenz an der Frage scheiden, wieviel einem armen Menschen zum Leben reicht: kurzum, wie hoch der Grundbedarf für den Lebensunterhalt sein soll.

Ein junger Mann lehnt sich an eine öffentliche Waschmaschine und hält sich die Hand an die Stirn.
Legende: Grundbedarf Die SKOS empfiehlt einen Richtwert für den Lebensunterhalt von Menschen in Not. Keystone

Als Fachverband für die Sozialhilfe kann und soll die SKOS den Grundbedarf zwar setzen. Aber weil kein entsprechendes Bundesrahmengesetz besteht, auf das sich die Organisation berufen könnte, muss sie ihn – wie heute geschehen – immer wieder rechtfertigen.

Grundbedarf von 986 Franken

Gegenwärtig liegt der monatliche Grundbedarf – dessen Höhe die SKOS unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerung als Richtlinie veranschlagt – für eine Einzelperson bei 986 Franken. Die Aufwendungen für eine Wohnung sind in diesem Betrag deswegen nicht miteinberechnet, weil die Sozialämter je nach Region die entsprechende Obergrenze anders veranschlagen.

Ob der Grundbedarf angemessen ist, kann besser nachvollzogen werden, wenn man ihn, wie in der folgenden Tabelle, in seine einzelnen Kostenpunkte ausdifferenziert. Die Werte sind dem Handbuch der kantonalen Sozialhilfe Zürich entnommen. Und sie beziehen sich deshalb auf eine Einzelperson, weil von den über 235'000 Sozialhilfebezügern in der Schweiz rund 65 Prozent alleinstehend sind.

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

AuslagenBetrag in Franken
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren392,43
Bekleidung, Schuhe109,45
Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ohne Wohn-Nebenkosten47,33
Laufende Haushaltsführung (Reinigung/Instandhaltung von Kleidern und Wohnung), inkl. Kehrichtgebühren47,33
Gesundheitspflege ohne Selbstbehalte und Franchisen (z.B. selbstgekaufte Medikamente)31,55
Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)63,10
Nachrichtenübermittlung (Post, Telefon, Internet etc.)63,10
Unterhaltung und Bildung (z.B. Konzessionen für Radio/TV, Spielsachen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)125,22
Körperpflege (z.B. Toilettenartikel, Coiffeur)63,10
persönliche Ausstattung (z.B. Schreibmaterial)15,78
Auswärts eingenommene Getränke11,38
Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)15,78

Zum Vergleich: Eine vierköpfige Familie müsste in finanzieller Not mit 2110 Franken auskommen.

Für eine minimale gesellschaftliche Integration

Dass auch der Kino-Besuch und kleine Geschenke in den Auslagen aufgeführt sind, hängt mit dem vom SKOS vertretenen Verständnis des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt zusammen. Nach Felix Wolffers, Co-Präsident der SKOS, umfasst dieser Wert nämlich «alle für die Existenzsicherung und eine minimale gesellschaftliche Integration notwendigen Güter und Dienstleitungen».

In seiner Zusammensetzung ist der Grundbedarf nicht in Stein gemeisselt. Befragte Sozialämter legen nach eigenen Angaben stattdessen Wert darauf, dass der jeweilige Hilfempfänger selbst bestimmen kann, wie und wofür er die 986 Franken ausgibt.

Orientierung an der schwächsten Einkommensklasse

Der Grundbedarf als Summe der angeführten Positionen ist ungeachtet dessen nicht aus der Luft gegriffen, sondern richtet sich am «Konsumverhalten des untersten Einkommensdezils» aus – das sind die zehn Prozent der Schweizer Haushaltungen mit den schwächsten Einkommen.

Der SKOS zufolge soll damit abgesichert sein, «dass die Lebensunterhaltskosten von Unterstützten einem Vergleich mit den Ausgaben nichtunterstützter Haushalthaltungen» standhalten, die in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.»

Eine Empfehlung

Da der vom SKOS vorgegebene Grundbedarf nicht rechtlich fixiert und also nur eine Empfehlung ist, obliegt dessen Umsetzung – gegebenenfalls in Anpassung an die verschiedenen regionalen Lebenshaltungskosten – letztlich den Kantonen und Gemeinden.

Bisweilen wird die SKOS für ihre Richtlinien und -werte heftig kritisiert. Nichts desto trotz haben die meisten Kantone deren Vorgaben in ihren Gesetzen verankert. Und die oben ausgeführte Rechnung wird etwa von der Stadt Zürich genau eingehalten. Diese Umstände lassen dann doch eine Akzeptanz der Arbeit der Organisation auf breiter Ebene erahnen.

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