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Schweiz Abschaffung der Heiratsstrafe: Bundesrat wärmt Vorschlag auf

Ehepaare werden zurzeit gemeinsam besteuert. Sie bezahlen mehr als sie als Einzelpersonen bezahlen würden. Allerdings hat das Bundesgericht schon vor dreissig Jahren entschieden, dass die so genannte Heiratsstrafe beseitigt werden muss. Der Bundesrat unternimmt nun einen weiteren Versuch dazu.

Rund 80'000 Ehepaare sind betroffen von der Heiratsstrafe. Davon befreien will sie der Bundesrat nun mit der alternativen Steuerberechnung. Das heisst, die Steuerbehörde rechnet bei Ehepaaren zweimal, die eine Steuerberechnung für Ehepaare, eine andere für Unverheiratete. Auf der Rechnung steht dann der tiefere der beiden Beträge.

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Heiratsstrafe abschaffen – mit altem Konzept
aus Echo der Zeit vom 31.08.2016. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 53 Sekunden.

Das bedeutet, dass Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden, wie das die vom Volk abgelehnte CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe verlangte. Entsprechend freut sich CVP-Ständerat Pirmin Bischof. Die alternative Steuerberechnung sei ein gangbarer Weg: «Das kommt dem Modell der Familienbesteuerung, das wir ja immer propagiert haben, sehr nahe. Es gibt auch die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Varianten. Die günstigere Variante wird dann angewendet.»

Mehrarbeit für die Steuerbehörden

Allerdings habe das Modell auch Nachteile, wie der Bundesrat selber schreibt. Zum Beispiel bekämen Steuerbehörden mehr zu tun, wenn sie quasi doppelt rechnen müssen. Als der Bundesrat vor einigen Jahren schon einmal die alternative Steuerberechnung vorschlug, scheiterte er schon in der Vernehmlassung genau an diesem Punkt, dem Mehraufwand.

Entsprechend kritisiert SP-Finanzpolitiker Philipp Hadorn den Vorschlag des Bundesrats: «Der Bundesrat verkennt die aktuelle Situation. Wir wollen Steuergerechtigkeit. Wir wollen Individualbesteuerung.»

Individualbesteuerung würde bedeuten, dass auch von Ehepaaren jeder und jede einzeln besteuert wird. SP und FDP machen sich für dieses Modell stark. Es sei die gerechteste Methode, weil alle gleich besteuert würden, unabhängig von ihrem Zivilstand, sagem sie. Abgesehen davon wäre es jene Methode, die Zweitverdienende, in konventionellen Beziehungsstrukturen sind dies häufig Frauen, am ehesten motivieren würde, wieder eine Erwerbsarbeit aufzunehmen.

Räte sind sich uneins

CVP und SVP bevorzugen hingegen die gemeinsame Besteuerung, weil die Individualbesteuerung den Steuerbehörden noch mehr zu tun gäbe, argumentieren sie.

Bei der Individualbesteuerung rechnet der Bundesrat mit Einnahmenausfällen von über zwei Milliarden Franken; mit der alternativen Steuerberechnung gäbe es etwa eine Milliarde Franken weniger Einnahmen bei der Bundessteuer. Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat aber noch eine andere Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen, wie er schreibt. Alleinerziehende Personen mit hohen Einkommen würden bei der Bundessteuer heute übermässig privilegiert. Sie sollen in Zukunft mehr bezahlen. Wie viele Personen das betrifft, hat die Verwaltung bislang nicht ermittelt.

Die Lage auf dem Politparkett ist widersprüchlich, denn der Nationalrat sprach sich kürzlich mehrheitlich für die Individualbesteuerung aus, der Ständerat für die gemeinsame Besteuerung. Mit dem Vorschlag des Bundesrats geht die alte Debatte nun in eine neue Runde.

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