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Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Interview zum Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Aus News-Clip vom 09.02.2020.
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Anti-Diskriminierungs-Gesetz «Wer respektvoll bleibt, muss keine Angst vor Verurteilung haben»

Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm könnte rasch in Kraft treten. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte vor den Medien, sie werde allenfalls bereits ab dem 1. Juli Wirkung entfalten. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens muss noch der Bundesrat entscheiden.

Mit dem Ja des Stimmvolks zeigte sich die Justizministerin zufrieden. Die Bevölkerung habe entschieden, den rechtlichen Schutz Homosexueller vor Hass und Diskriminierung zu verbessern, sagte sie. Damit werde konkretisiert, was bereits in der Bundesverfassung stehe: dass niemand diskriminiert werden dürfe, namentlich nicht wegen der Lebensform.

«Die Hürden für eine Verurteilung sind hoch»

Keller-Sutter zeigte sich zuversichtlich, dass die Gerichte den erweiterten Artikel – sowie den bereits heute geltenden – zurückhaltend anwenden werden. Die Hürden für eine Verurteilung seien hoch, sagte sie. «Wer respektvoll bleibt, muss keine Angst vor einer Verurteilung haben.»

Mit dem Ja hat die Stimmbevölkerung aus Sicht von Keller-Sutter unmissverständlich gesagt, dass Hass und Diskriminierung in der freiheitlichen Schweiz keinen Platz haben. Die Meinungsäusserungsfreiheit bleibe dabei garantiert, betonte sie. Das Ja bedeute indes nicht automatisch das Ende von Homophobie und Diskriminierung. Es brauche im Alltag weiterhin das Engagement und die Zivilcourage aller.

«Schutz von Transsexuellen nicht mehrheitsfähig»

Bedarf für eine zusätzliche Erweiterung der Strafnorm sieht Keller-Sutter nicht. Die Gruppe der Homosexuellen passe gut in diesen Artikel, stellte sie auf eine entsprechende Frage fest. Sie erinnerte daran, dass Homosexuelle von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren.

Andere Gruppen – zum Beispiel Behinderte oder Frauen – seien durch Spezialgesetze vor Diskriminierung geschützt. Über die Erwähnung Transsexueller in der Anti-Rassismus-Strafnorm sei bereits im Parlament diskutiert worden. Das Parlament habe sich dann im Einverständnis mit dem Bundesrat entschieden, die Geschlechtsidentität zu streichen.

Dass am Sonntag die Forderung nach einer Ergänzung zum Schutz Transsexueller geäussert worden sei, sei legitim. Dafür müsste sich aber erst eine Mehrheit im Parlament finden, gab Keller-Sutter zu bedenken. Sie sei persönlich nicht der Auffassung, dass das mehrheitsfähig sei.

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