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Unternehmenssteuer Kosten der Reform werden konkret

Eine vorläufige Zusammenstellung der Zahlen aus elf Kantonen ergibt Mindereinnahmen von rund 1,9 Milliarden Franken.

Worum geht es? Die Schweiz besteuert die von Unternehmen im Ausland erzielten Gewinne tiefer als die im Inland erwirtschafteten. Die EU und die OECD akzeptieren dies jedoch nicht mehr. Deshalb werden die speziellen Steuerregimes für Holding- oder Verwaltungsgesellschaften mit der Reform abgeschafft: Alle Firmen zahlen künftig gleich viel Steuern.

Damit bisher privilegierte Firmen nicht ins Ausland abwandern, sollen die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen verbessert werden. Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer.

Das Parlament hat die Unternehmenssteuerreform III beschlossen, gegen welche die linken Parteien das Referendum ergriffen haben.

Video
Das neue Steuerregime: Unternehmenssteuerreform III
Aus Arena vom 03.06.2016.
abspielen. Laufzeit 33 Sekunden.

Die Streitpunkte: Bei der Unternehmenssteuerreform III geht es vor allem um Kosten. Eine vorläufige Zusammenstellung der Zahlen aus elf Kantonen ergibt Mindereinnahmen von rund 1,9 Milliarden Franken.

Die Kritik der Linken: Kapital und Unternehmen werden steuerlich entlastet und dafür Lohnempfänger und Konsumenten stärker zur Kasse gebeten. Das würde schliesslich zu weiteren Abbauprogrammen in Kantonen und Gemeinden führen.

Kosten einzelner Kantone: Zürich rechnet mit den höchsten Kosten. Diese belaufen sich auf bis zu 568 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden. Genf rechnet mit einem Minus von 440 Millionen, Waadt mit 285 Millionen und Bern mit Ausfällen von 147 Millionen Franken.

Die Ehrgeizigsten: 16 Kantone wollen die Gewinnsteuern für Unternehmen senken: Die tiefsten Gewinnsteuersätze von unter 13 Prozent sehen die Kantone Zug, Schaffhausen und Solothurn vor. Bereits heute Sätze unter 13 Prozent haben die Kantone Luzern, Nid- und Obwalden.

Neben tieferen Gewinnsteuern können die Kantone den Unternehmen weitere Vergünstigungen gewähren. Drei Instrumente stehen im Vordergrund: Mit der Patentbox werden Erträge aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten zu einem tieferen Satz besteuert. Davon wollen mindestens neun Kantone Gebrauch machen.

Zudem können Kantone Forschungsaufwendungen subventionieren. Acht Kantone planen entsprechende Massnahmen. Schliesslich erlaubt die zinsbereinigte Gewinnsteuer den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Fünf Kantone wollen dies gewähren.

Wie geht es weiter? Die Unternehmenssteuerreform III kommt am 12. Februar zur Abstimmung, weil SP, Grüne und Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten.

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