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Pädophilen-Initiative Berufsverbot für Pädophile gibt zu reden

Verurteilte Pädophile sollen nie mehr mit Kindern und Schutzbedürftigen arbeiten dürfen, verlangt eine Initiative des Vereins «Marche Blanche». Dem Bundesrat geht das zu weit. Die Rechtskommission des Nationalrats verlangt einen griffigen direkten Gegenvorschlag.

Nicht nur in Grossbritannien ist Kindsmissbrauch ein Thema. Auch in der Schweiz wird darüber nachgedacht, wie sexuelle Missbräuche verhindert werden können. Zur Debatte steht eine Initiative des Vereins «Marche Blanche». Dieser hat bereits die Unverjährbarkeits-Initiative lanciert, die vom Volk angenommen wurde.

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Initiative verlangt Berufsverbot für Pädophile
aus Echo der Zeit vom 11.01.2013. Bild: Keystone
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Der Titel der neuen Initiative ist gut gewählt: «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern und schutzbedürftigen Menschen arbeiten dürfen.» Dieser Grundsatz soll in der Verfassung verankert werden. Das Anliegen stösst in der Politik auf Sympathie und könnte im Volk eine Mehrheit finden.

Aber die Initiative habe Mängel, sagt etwa SP-Nationalrat Daniel Jositsch. Deshalb müsse der Bundesrat dem Volk die bestmögliche Alternative zur Initiative vorlegen. Das sei ein direkter Gegenvorschlag, denn er wirke auch auf Verfassungsebene.

Zu einem Berufsverbot für Pädophile sage niemand Nein. Es sei deshalb wichtig, dem Volk zu zeigen, dass das Parlament zwar der Meinung sei, dass Pädophile ein Berufsverbot bekommen sollen, «aber wie das die Initiative macht, ist es falsch», sagt Jositsch.

Der Bundesrat will nur bei schweren Delikten ein Tätigkeitsverbot. Sonst soll der Richter im Rahmen seines Ermessensspielraums über ein Verbot und die Dauer entscheiden. Die Initiantinnen und Initianten fordern aber, dass verurteilte Pädophile nie mehr mit Schutzbedürftigen als Lehrer, Pfleger oder auch Betreuer arbeiten dürfen.

Genug Unterschriften für eine Abstimmung über ein Berufsverbot für Pädophile.
Legende: Berufsverbot für Pädophile: Am 20. April 2011 wurde die Initiative vom Verein Marche Blanche eingereicht. Keystone/Archiv

Menschenrechte eingehalten?

Hier ortet Daniel Jositsch einen bedeutenden Mangel: Die Initiative könnte die Menschenrechtskonvention ritzen. Das weckt bei einigen Parlamentariern unangenehme Erinnerungen. Mehr als zwei Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative sind bis heute noch nicht alle Umsetzungsfragen geklärt.

Bei dieser neuen Volksinitiative zum Schutz vor Pädophilen ortet Daniel Jositsch ähnliche Probleme. Offenbar bestehe die Idee, man könne eine Initiative machen und das Parlament könne sie dann schon zurechtbiegen. «Aber», sagt Jositsch, «wenn dieser Text in der Verfassung steht, haben wir die Situation, dass wir entweder gegen die Menschenrechte verstossen oder gegen den Text der Initiative.»

Probleme bei der Umsetzung

Ähnlich argumentiert auch CVP-Nationalrätin Viola Amherd. Ein Ja zur Initiative bringe Umsetzungsprobleme, die Bestimmungen seien unklar. Deshalb sei es am besten, das Volk gleichzeitig über den direkten Gegenvorschlag und die Volksinitiative entscheiden zu lassen.

Dann sei es im parlamentarischen Hin und Her auch schwieriger, die bundesrätlichen Ideen zu verwässern. Viola Amherd kann sich sogar vorstellen, denn Initianten noch etwas weiter entgegen zu kommen. «Wenn wir der Bevölkerung einen direkten Gegenvorschlag unterbreiten, soll er auch Gewicht haben und eine echte Alternative zur Initiative sein.»

Ein Entgegenkommen könnte sie sich etwa beim Berufsverbot vorstellen. Das wäre ganz im Sinn von SVP-Nationalrat Oskar Freysinger, Mitunterstützer der Initiative.

Keine Verhältnismässigkeit beim Risiko

Er stört sich am vom Bundesrat geplanten Ermessensspielraum für Richter. Es gebe keine Verhältnismässigkeit im Risiko, welches Kindern zugemutet werde, sagt Freysinger. Ob jemand verurteilt worden sei, weil er mit der Hand intime Stellen eines Kindes berührt oder ein Kind vergewaltigt habe, sei unerheblich. «Bei beiden ist meiner Meinung nach das Risiko einer Wiederholungstat dasselbe.»

Nun ist es an der Verwaltung, Wege aufzuzeigen, wie die Bedenken ausgeräumt werden können. Für die Initianten könnte es am Schluss zu einer Fünfer- und Weggli-Situation führen: Wenn das Volk nicht nur über die Initiative entscheiden kann, sondern auch über einen griffigeren Gegenvorschlag.

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