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Atomausstiegs-Initiative Atomausstiegs-Initiative kommt im November vors Volk

Sollen Atomkraftwerke nach 45 Jahren abgeschaltet werden? Darüber wird das Stimmvolk im November abstimmen.

Ein Transparent mit der Aufschrift «Tschau Beznau!» vor dem AKW Beznau.
Legende: Sollte die Initiative angenommen werden, müsste Beznau I bereits ein Jahr nach der Abstimmung vom Netz genommen werden. Keystone

Der Bundesrat hat beschlossen, die Atomausstiegs-Initiative am 27. November zur Abstimmung zu bringen, wie die Bundeskanzlei am Freitag mitteilte. Zu den potenziellen Themen für diesen Termin gehörten auch das revidierte Überwachungsgesetz (BÜPF) und die Armeereform (WEA). Die Referenden sind nach Angaben der Komitees aber nicht zustande gekommen.

Die Bundeskanzlei habe keinen Anlass, an den Aussagen der Komitees zu zweifeln, hiess es auf Anfrage. Die Unterschriften werden dennoch gezählt. Sollten entgegen der Angaben der Komitees genügend Unterschriften zusammengekommen sein, könnte die Abstimmung an einem nächsten Termin stattfinden.

Initiative nach Fukushima lanciert

Definitiv wird über die Atom-Frage abgestimmt. Die Initianten verlangen, dass alle AKW spätestens nach 45 Betriebsjahren stillgelegt werden. Beznau I müsste ein Jahr nach Annahme der Initiative vom Netz gehen. Die Grünen hatten das Volksbegehren nach der Atomkatastrophe von Fukushima lanciert.

Die Befürworter argumentierten, die Initiative würde Sicherheit bringen für die Bevölkerung und für die AKW-Betreiber. Letztere könnten so ihre Planung für die Ausserbetriebnahme an einem präzisen Datum ausrichten. Die Gegner warnen vor Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber, wenn die AKW wegen neuer Regeln vorzeitig ausser Betrieb gehen müssten.

Parlament gegen Laufzeitbeschränkung

Die Gegner verweisen auch auf die Energiestrategie 2050 und das erste Massnahmenpaket dazu. Dieses werden die Eidgenössischen Räte voraussichtlich in der Herbstsession unter Dach und Fach bringen. Sie haben im Gesetz verankert, dass in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden sollen. Wann die heutigen AKW vom Netz gehen, bleibt aber offen.

Das Parlament beschloss, bei den geltenden Regeln zu bleiben. Atomkraftwerke können demnach so lange betrieben werden, wie die Aufsichtsbehörde sie als sicher erachtet. Eine Laufzeitbeschränkung stand zur Debatte. Der Nationalrat sprach sich zunächst dafür aus, die Laufzeit der ältesten AKW auf sechzig Jahre zu beschränken.

Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber zudem ein Langzeitbetriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen. Gewünscht hatte dies die Atomaufsichtsbehörde ENSI. Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. In neuer Zusammensetzung nach den Wahlen beschloss auch der Nationalrat, sowohl auf eine Laufzeitbeschränkung als auch auf das Langzeitbetriebskonzept zu verzichten.

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