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Fortpflanzungsgesetz Volk stellt Weichen für Tests am Embryo

Volk und Stände haben die Verfassungsänderung über die Fortpflanzungsmedizin mit 61,9 Prozent angenommen. Damit ist der Weg frei für ein Fortpflanzungsgesetz, das auch die Tests am Embryo regeln soll.

Präimplantationsdiagnostik

Eidg. Vorlage: Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes

  • JA

    61.9%

    1'377'265 Stimmen

  • NEIN

    38.1%

    846'986 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    18.5

  • NEIN

    4.5

Stipendien-Initiative

Eidg. Vorlage: Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes

  • JA

    27.5%

    610'370 Stimmen

  • NEIN

    72.5%

    1'611'594 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    0.0

  • NEIN

    23.0

Erbschaftssteuer-Initiative

Eidg. Vorlage: Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)

  • JA

    29.0%

    658'218 Stimmen

  • NEIN

    71.0%

    1'613'394 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    0.0

  • NEIN

    23.0

Änderung Radio- und Fernsehgesetz

Eidg. Vorlage: Änderung Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

  • JA

    50.1%

    1'128'369 Stimmen

  • NEIN

    49.9%

    1'124'673 Stimmen

Der erste Schritt zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ist getan. Die Verfassungsänderung, die die Grundlage legt für die Untersuchung künstlich befruchteter Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib, ist mit 61,9 Prozent angenommen worden.

Video
«Die CVP ist gespalten»
Aus News-Clip vom 14.06.2015.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 20 Sekunden.

Religion versus Wissenschaft

Für Politikwissenschaftler Claude Longchamp steht das Ja-Lager für eine moderne Schweiz, welche auf die Wissenschaft und Forschung vertraut. Das Nein-Lager wiederum steht für eine konservative, religiös-geprägte Schweiz, die auf traditionelle Werte vertraut.

«Es waren sicher vor allem religiöse Kreise, welche die Kampagne führten und die Opposition am stärksten manifestierten», sagt Longchamp. Sie hätten auch im Umfeld der SVP Sukkurs gehabt. Bei CVP sei das Bild gespalten. Im Parlament sei die Partei eher dagegen gewesen, bei der Parole eher dafür. Die FDP, BDP, Grüne und GLP hatten für die Annahme geworben. Die SP beschloss Stimmfreigabe.

Romandie dafür, Deutschschweiz geteilt

Das Resultat fiel wesentlich deutlicher aus als erwartet. Geschlossen und mit grossen Mehrheiten stimmte die Westschweiz der Verfassungsänderung zu: In der Waadt sagten 84,8 Prozent Ja, in Genf 82,2 Prozent, in Neuenburg 75,2 Prozent, gefolgt von den Kantonen Freiburg und Jura. Der erste Deutschschweizer Kanton im Ja-Lager ist Zürich mit 64,8 Prozent Ja.

Skeptisch waren kleine und ländliche Kantone. Mit 55,8 Prozent Nein-Stimmen lehnte Obwalden die Präimplantationsdiagnostik am deutlichsten ab, gefolgt von Appenzell Innerrhoden mit 55,5 Prozent. Im Nein-Lager sind auch Uri, Appenzell Ausserrhoden, Schwyz und Schaffhausen.

Video
Verfassungsgrundlage für Präimplantationsdiagnostik
Aus News-Clip vom 15.05.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 2 Sekunden.

Gesetz gilt erst nach Verfassungsänderung

Die Verfassungsänderung macht den Weg frei für ein neues Fortpflanzungsgesetz, in dem auch die Präimplantationsdiagnostik geregelt wird.

Heute hat das Stimmvolk aber erst über eine Anpassung im Verfassungsartikel entschieden, damit die PID grundsätzlich möglich wird. In diesem geht es um die Anzahl Embryos, die im Reagenzglas erzeugt werden dürfen. Dies ist eine Bedingung für die PID. Heute erlaubt die Verfassung so viele, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. In der medizinischen Praxis sind das höchstens drei.

Weil drei Embryonen zu wenig sind, um wirkungsvolle Untersuchungen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchzuführen, hat das Parlament beschlossen, diese Grenze in der Verfassung aufzuheben. Vorgesehen ist, dass höchstens zwölf Embryos im Reagenzglas erzeugt werden dürfen.

Parlament ging weiter als Bundesrat

Kern der bereits beschlossenen Gesetzesänderung ist jedoch die Zulassung von Untersuchungen ausserhalb des Mutterleibs – die sogenannte Präimplantationsdiagnostik. Der Bundesrat wollte dies lediglich jenen Paaren erlauben, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind.

Das Parlament entschied jedoch, dass alle Paare, die auf Methoden der künstlichen Befruchtung zurückgreifen dürfen, die Embryos vor der Einpflanzung auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien untersuchen lassen können.

Referendum vorprogrammiert

Höchstwahrscheinlich bekommen die Gegner der PID eine zweite Chance: Die EVP und praktisch alle Behindertenorganisationen wollen das Referendum gegen das Gesetz ergreifen – trotz des klaren Abstimmungsresultats. Die eidgenössische Abstimmung über das adaptierte Fortpflanzungsgesetz könnte bereits nächstes Jahr stattfinden.

Video
Runder Tisch zur PID
Aus News-Clip vom 14.06.2015.
abspielen. Laufzeit 10 Minuten 13 Sekunden.

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