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1:12-Initiative Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne»: Worum geht es?

Statt 135mal mehr als der niedrigste Lohn, soll der höchste Lohn das Zwölffache nicht mehr überschreiten. Dies fordert die Initiative «1:12 – Für gerechte Löhne». Bundesrat und Parlament sind aber misstrauisch. Sie argumentieren, so eine Festschreibung des Lohns habe negative Auswirkungen.

Eine Fahne mit der Aufschrift 1:12 hängt an einer Hausfassade.
Legende: Soll der Lohn gesetzlich vorgeschrieben werden? Keystone

Die hohen Top-Kader-Löhne sind in aller Munde und stehen in der Kritik. In den letzten Jahren sind vor allem in den Industrieländern – und somit auch in der Schweiz – die Spitzenlöhne im Vergleich zu den Durchschnittslöhnen stark gestiegen. In erster Linie betrifft das die Branche der Finanzdienstleistungen.

Der Aufschrei der Gegner von überdurchschnittlichen Lohnzahlungen ist umso grösser, wenn es um das entsprechende Unternehmen wirtschaftlich nicht so rosig steht. Vor diesem Hintergrund haben die Jungsozialisten die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» lanciert.

Ziel der Initiative: Lohnschere ausgleichen

Die Initiative will, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn maximal um das zwölffache höher ist als der niedrigste. Damit sollen die Löhne des obersten Kaders begrenzt und die tiefsten Löhne angehoben werden. Laut einer Studie des Gewerkschaftsbundes Unia liegt die Lohnschere bei 1:135.

Argumente der Befürworter

Die Initianten sind der Meinung, dass sich gewisse Manager immer mehr Geld nehmen, das dann allen anderen fehlt. Sie legen folgende Argumente für eine Annahme der 1:12-Initiative in die Waagschale:

  • 1:12 fördere die Wirtschaft und schaffe auch Arbeitsplätze. Die Schweizer Wirtschaft sei in erster Linie erfolgreich, weil sie gut ausgebildete Arbeitskräfte beschäftige, über gute Infrastrukturen verfüge und eine hohe Lebensqualität vorherrsche. Wären Löhne fairer verteilt, stiege der Konsum, weil sich alle mehr leisten könnten.
  • Bei einer Annahme würden weiter Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Würde der Lohn eines Kaderverdieners auf das Verhältnis 1:12 gekürzt, könnten allen Angestellten von einem monatlichen Mehrlohn profitieren. Wenn die Unternehmen nun einige Franken mehr Steuern bezahlen müssten, bliebe ihnen immer noch deutlich mehr frei verfügbares Einkommen.
  • Ohne Höchstlöhne würden trotzdem gute Manager in die Schweiz kommen. Höchstlöhne hätten nichts mit individueller Leistung zu tun.

Argumente der Gegner

Bundesrat und Parlament können die Argumente des Initiativkomitees zum Teil nachvollziehen. Doch nach ihnen würde eine Annahme der 1:12-Initiative mehr Probleme schaffen als die bestehenden lösen:

  • Heute entscheiden Arbeitsmarkt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Löhne. Das sei ein bewährter Grundsatz und ein grosses Plus der schweizerischen Arbeitsmarktpolitik. Die gute Beschäftigungslage und die relativ geringe Arbeitslosigkeit könnten bei einem Ja zur Vorlage gefährdet sein.
  • Die Topverdiener zahlen heute überdurchschnittlich viele Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Würden nun wegen der 1:12-Initiative die höchsten Löhne wegfallen, würden die Einnahmen schrumpfen. AHV und ALV müssten auf 600 Millionen Franken pro Jahr verzichten. Dies sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann an der Medienkonferenz zur Vorlage Ende September. Und diese Schätzung sei «an der unteren Grenze».
  • Heute sei der Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiv. Mit der Annahme würde die Initiative dies aufs Spiel setzen. Renommierte Unternehmen würden erst gar nicht mehr in die Schweiz kommen und bereits bestehende Firmen könnten Teile oder ihr gesamtes Unternehmen ins Ausland verlagern.

Bundesrat und Parlament dagegen

Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 130 zu 56 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Ständerat mit 28 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Die offiziellen Parolen der Parteien in Kürze: Grüne und SP empfehlen die Initiative anzunehmen und die Löhne somit zu begrenzen. Dagegen sind BDP, CVP, EVP, FDP, GLP und SVP.

Der Souverän entscheidet am Abstimmungssonntag vom 24. November 2013 über diese Vorlage.

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