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2. Gotthard-Röhre Verfassung: Es darf keine Kapazitätserhöhung am Gotthard geben

Der bestehende Gotthardautotunnel wird saniert. Soviel steht fest. Die Frage, welcher Vorschlag für die Sanierung der beste sei, scheidet die Geister. Hier die wichtigsten Argumente der Befürworter und Gegner eines zweiten Tunnels.

Aspekt Sicherheit

2001 ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall im Gotthardtunnel. Dabei kamen 11 Menschen ums Leben.

Das Pro-Komitee argumentiert, dass mit dem Bau einer zweiten Sanierungsröhre die Sicherheit dank richtungsgetrenntem Verkehr und neu einem Pannenstreifen entscheidend verbessert werden könne. Gefährlicher Umwegverkehr über die Alpenpässe am San Bernardino, Simplon, Gotthard oder Grosser Sankt Bernhard könne dadurch verhindert werden.

Das Referendumskomitee hält fest, dass der Tunnel so oder so saniert werden muss. Er werde nach der Sanierung breiter, heller und noch sicherer. Es sei absurd, zur Sanierung des heutigen Tunnels einen Extratunnel zu bauen. Abgesehen davon wäre dieser Tunnel erst in 20 Jahren betriebsbereit. Mit der Verlagerung des Transportverkehrs auf die Schiene sei die Sicherheit schon viel früher und umweltschonender gewährleistet.

Aspekt Steuergelder

Die Befürworter einer zweiten Röhre durch den Gotthard argumentieren, dass der Bau, Betrieb und Rückbau der Verladeanlagen mehr als der Bau einer zweiten Röhre kosten würde und nur temporär wäre. Es würde eine Fläche von 22 Fussballfeldern verbaut. Wer auf ein Verlade-Provisorium setze, müsse in Zukunft immer wieder unnötig Geld für provisorische Anlagen in die Hand nehmen. Deshalb sei eine Sanierung mit zweitem Tunnel die cleverere Lösung.

Die Sanierung des Gotthardtunnels und der Bau einer 2. Röhre kosten laut den Gegnern der zweiten Röhre drei Milliarden mehr als die Sanierung mit einem provisorischen Auto-und Lastwagenverlad. Der Staat greife tief in die Tasche für einen zweiten Tunnel, jedoch ohne sichtbaren Nutzen. Denn wenn tatsächlich – wie die Befürworter versprechen – nur je eine Spur pro Richtung genutzt wird, bleibe sich die Kapazität dieselbe und die Staus blieben bestehen.

Aspekt Verfassung

In der Schweizer Bundesverfassung ist im Alpenschutzartikel, der 1994 vom Volk angenommen wurde, festgehalten, dass auf den Ausbau der Kapazität auf den Transitstrassen durch die Alpen verzichtet wird, und dass der Transitverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden soll.

An diesem Verfassungsgrundsatz werde nicht gerüttelt, sagen die Befürworter einer zweiten Röhre, mit einem zweiten Tunnel werde die Kapazität nicht automatisch erhöht, allerdings hätten richtungsgetrennte Tunnel den Vorteil, dass es Platz für einen Pannenstreifen hätte

Vom Versprechen, einen zweiten zweispurigen Tunnel zu bauen und dann je nur einen Fahrstreifen offen zu halten, halten die Gegner einer zweiten Röhre gar nichts. Mit einem sogenannten Sanierungstunnel werde die Kapazität verdoppelt und der Volkswille werde ausgetrickst. Die EU werde alles daran setzen, dass die Kapazitäten doch erhöht würden.

Aspekt Alpenschutz/Umweltschutz

Der Alpenschutzartikel (Artikel 84) in der Schweizerischen Bundesverfassung verlangt, dass das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt wird. Der Verkehr soll auf ein Ausmass begrenzt werden, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist. Der alpenquerende Verkehr wird innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert und die Kapazitäten werden nicht erhöht.

Auf diesen Artikel beziehen sich sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer zweiten Röhre. Die Befürworter argumentieren, dass die Umwelt nicht mehr verschmutzt werde, da die Kapazitäten nicht erhöht würden.

Die Gegner sind der Meinung, dass eine zweite Röhre an sich falsche Anreize ans internationale Transportgewerbe aussende und dass dadurch mehr Verkehr entstehe.

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