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Abstimmungen GR Bündner entscheiden sich ein zweites Mal gegen Kohlekraft

Der Kanton Graubünden darf sich definitiv nicht an Unternehmen beteiligen, die in Kohlekraftwerke investieren. Die Stimmberechtigten haben sich ein zweites Mal klar gegen die Kohlekraft ausgesprochen mit einem Ja-Stimmenanteil von 80,89 Prozent.

Sauberer Strom ohne Kohlekraft

Kanton Graubünden: Teilrevision Kantonsverfassung zur Umsetzung der angenommenen kantonalen Volksinitiative «Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft»

  • JA

    80.9%

    39'514 Stimmen

  • NEIN

    19.1%

    9'335 Stimmen

Der ausformulierte Verfassungsartikel zur kantonalen Volksinitiative «Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft» wurde mit 39'514 zu 9'335 Stimmen klar angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 37 Prozent.

Das Volksbegehren aus dem links-grünen Spektrum war im September 2013 angenommen worden. Weil sie als allgemeine Anregung formuliert war, war es an Regierung und Parlament, einen konkreten Verfassungsartikel zu formulieren. Da diese Ergänzung der Kantonsverfassung dem obligatorischen Referendum unterstand, musste über die «Kohleinitiative» ein zweites Mal abgestimmt werden.

Die Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass der Kanton keine Anteile an Unternehmen mit Kohlekraft-Beteiligungen erwirbt. Zudem wird der Kanton verpflichtet, bei Unternehmen mit Kantonsbeteiligung darauf hinzuwirken, dass sie keine neuen Investitionen in die Stromproduktion aus Kohlekraft tätigen.

Faktisch schon umgesetzt

Faktisch bereits umgesetzt ist das Hauptanliegen der Initianten, den Bündner Stromkonzern Repower zum Ausstieg aus der Kohlekraft zu zwingen. Die Volksinitiative zielte namentlich auf die Kohlekraft-Projekte des Stromkonzerns im norddeutschen Brunsbüttel und im süditalienischen Saline Joniche ab.

Der Konzern, bei dem der Kanton Graubünden Mehrheitsaktionär ist, hat den Ausstieg aus dem Projekt in Süditalien bereits vor Monaten eingeleitet. Und in Norddeutschland hat Repower den Stecker schon während des Abstimmungskampfes über die Initiative 2013 gezogen.

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