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Abstimmungen NE Neuenburger Parlament kann Staatsräte abwählen

Die Verfassungsänderungen im Kanton Neuenburg sind Realität. Über 90 Prozent der Neuenburger wollen, dass der Kantonsrat künftig Regierungsmitglieder abwählen kann. Die Affäre um den gescheiterten FDP-Staatsrat Frédéric Hainard hat damit weite Kreise gezogen.

Volksmotion auf Gemeindeebene

Kanton Neuenburg: Einführung der Volksmotion auf Gemeindeebene

  • JA

    83.5%

    39'228 Stimmen

  • NEIN

    16.5%

    7'779 Stimmen

Amtsenthebung von Mandatsträgern

Kanton Neuenburg: Verfassungsänderung betreffend der Absetzung von Mitgliedern der Exekutive und Judikative

  • JA

    90.6%

    43'398 Stimmen

  • NEIN

    9.4%

    4'495 Stimmen

Im Kanton Neuenburg können Regierungsräte im Nachgang zur Affäre Hainard künftig vom Parlament abgewählt werden. Die Neuenburgerinnen und Neuenburger sprachen sich mit 90,61 Prozent für die Einführung des Amtsenthebungsverfahrens aus.

Um ein Regierungsmitglied oder ein Mitglied einer Gerichtsbehörde abzusetzen, müssen drei Viertel der Grossratsmitglieder der Abwahl zustimmen. Die Neuenburger Stimmberechtigten sprachen sich am Wochenende mit 43'398 Ja- zu 4495 Nein-Stimmen äusserst klar für eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung aus.

Hainard im Porträt.
Legende: Eine PUK warf dem damaligen FDP-Staatsrat Frédéric Hainard Amtsmissbrauch vor. Keystone

Wie es zur «Lex Hainard» kam

Das Kantonsparlament hatte die Einführung des Amtsenthebungsverfahrens im Nachgang zur Affäre Hainard beschlossen. Frédéric Hainard war 2010 unter dem Druck der eigenen Partei aus der Neuenburger Regierung zurückgetreten, nachdem eine Parlamentarische Untersuchungskommission Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Vetternwirtschaft gegen den FDP-Regierungsrat bestätigt hatte.

Von der Einführung der «Lex Hainard» erhofft sich Neuenburg eine präventive Wirkung. Gemäss dem Ausführungsgesetz soll grundsätzlich dann ein Amtsenthebungsverfahren gegen ein Regierungsmitglied eingeleitet werden können, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, die mit der Ausübung des Mandats nicht vertretbar ist. Weitere Gründe sind schwere Verstösse gegen die Pflichten des Mandates oder eine dauerhafte Krankheit.

Neuenburg ist der erste Kanton der Romandie, der das Amtsenthebungsverfahren einführt. Hinzu kommen sieben Deutschschweizer Kantone und das Tessin. In der Praxis wurde allerdings noch nie ein Regierungsmitglied abgesetzt. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,92 Prozent.

Ja auch zur zweiten Verfassungsänderung

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 83,45 Prozent respektive 39'228 Ja- gegen 7779 Nein-Stimmen befürworteten die Neuenburgerinnen und Neuenburger auch die Einführung der Volksmotion auf Gemeindeebene. Dieses Instrument gibt einer Gruppe von Bürgern die Möglichkeit, dem Gemeindeparlament einen Projektvorschlag zu unterbreiten.

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