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Das Kultur- und Kongresszentrum Luzern in der Abenddämmerung.
Legende: Schwyz will auswärtige Kulturhäuser wie das KKL in Luzern künftig nur noch auf freiwilliger Basis unterstützen. Keystone
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Abstimmung Kanton Schwyz Austritt aus dem Kulturlasten-Ausgleich ist umstritten

Die Beiträge für Kulturhäuser in Luzern und Zürich sollen künftig aus dem Lotteriefonds finanziert werden.

Die Schwyzer Staatskasse soll um 1,8 Millionen Franken jährlich entlastet werden. Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates wollen das Konkordat über den Kulturlastenausgleich kündigen. Die Finanzierung soll neu freiwillig über den kantonalen Lotteriefonds erfolgen.

Gegner warnen vor einem Austritt aus dem Konkordat

Der Kanton Schwyz werde einen massiven Imageschaden erleiden, befürchtet SP-Kantonsrat Jonathan Prelicz. «Aus dem Lotterie-Fonds werden heute Kultur und Sport im eigenen Kanton gefördert. Wenn neu auch ausserkantonale Kulturhäuser aus demselben Topf Geld erhalten, könnte es für einheimische Projekte eng werden», glaubt Prelicz.

Befürworter sprechen von einer guten Lösung

Ganz anderer Meinung ist FDP-Kantonsrätin Marlène Müller: «Der Topf ist sehr gut gefüllt. Es besteht keine Gefahr, dass nun Geld gekürzt werden muss». Schwyz müsse seine Staatsausgaben in den Griff bekommen. Mit der Finanzierung der überregionalen Kultur über den Lotterie-Fonds habe man eine gute Lösung, ohne Abstriche machen zu müssen, so Müller weiter. Ausserdem habe die Regierung mehrmals betont, dass sie auch künftig auswärtige Kulturhäuser unterstützen wolle.

Dem Konkordat gehören nebst Schwyz die Kantone Luzern, Zug, Uri, Zürich und Aargau an. Schwyz trat dem Kulturlastenausgleich 2005 bei. Über den Austritt entscheidet das Schwyzer Stimmvolk am 24. September 2017.

Ende der Mietzins-Zuschüsse

Auf dem Prüfstand steht am Abstimmungssonntag auch das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung. Der Kantonsrat stimmte mit 47 zu 43 Stimmen knapp für die Aufhebung des Gesetzes. Mit dem Gesetz aus dem Jahr 1991 gewährt Schwyz Mietzins-Zuschüsse an Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Personen in Ausbildung, wenn sie in vom Bund subventioniertem Wohnraum leben.

Der Kanton hatte sich dazu verpflichtet, während 25 Jahren Zusatzverbilligungen zu leisten. Bis 31. Dezember 2027 laufen sämtliche Fälle kontinuierlich aus. Wird das Gesetz nun vorzeitig aufgehoben, fällt der Kantonsbeitrag bereits vorher weg. Als Folge davon reduziert der Bund seinen Mietzuschuss. Die Vorlage bezweckt im Wesentlichen, den Kantonshaushalt um rund 130'000 Franken zu entlasten.

Regionaljournal Zentralschweiz 17.30 Uhr

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