Die Justiz und die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis werden künftig von einem Justizrat beaufsichtigt. Der «Conseil de la magistrature» nimmt als unabhängiges Gremium die administrative und disziplinarische Aufsicht über die richterliche Gewalt wahr. Das Stimmvolk sagt mit 67,8 Prozent Ja zum Justizrat. Das Stimmvolk sprach sich mit 71,2 Prozent auch für einen neuen Wahlmodus der Staatsanwälte aus.
Der Walliser Justizminister Oskar Freysinger ist froh über die Annahme des Justizrates: «Die Bevölkerung und die Justiz werden davon profitieren.» Dank des Aufsichtsgremiums werde die Walliser Justiz entpolitisiert, was sehr positiv sei.
Die Bevölkerung und die Justiz profitieren.
Gegner nicht überrascht
Im Grossen Rat war die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 93 gegen 28 Stimmen nicht unumstritten. Die Gegner kritisierten unter anderem die budgetierten Kosten von rund 300'000 Franken pro Jahr.
Die Oberwalliser Parteien CVPO und CSPO hielten die Schaffung eines solchen Rats für überflüssig. Auch die Oberwalliser SP hat sich gegen die Vorlage ausgesprochen. Er habe dieses klare Resultat erwartet, sagt Philipp Matthias Bregy, Fraktionschef der CVPO im Walliser Parlament. «Wir werden in ein paar Jahren feststellen, dass dieser Justizrat nichts gebracht hat.» Er geht davon aus, dass im Kantonsparlament noch hart um das Ausführungsgesetz gerungen werden wird. Bisher ist völlig offen, wie der Justizrat zusammengesetzt sein wird.
Wir werden spätestens in fünf Jahren feststellen, dass der Justizrat nichts gebracht hat.
Im Wallis wurde zudem über einen neuen Modus für die Wahl der Staatsanwaltschaft abgestimmt. Laut Kantonsverfassung werden die 26 Staatsanwälte des Kantons bislang durch das Kantonsparlament gewählt.
Künftig wird das Kantonsparlament nur noch das «Büro der Staatsanwaltschaft» wählen. Dieses besteht aus fünf leitenden Staatsanwälten für die Region Ober-, Mittel- und Unterwallis zusammen mit einem Generalstaatsanwalt und dessen Stellvertreter. Die weiteren Staatsanwälte werden vom Büro angestellt. Die Befürworter erhoffen sich, dass durch diese Massnahme die Unabhängigkeit der Gerichte gestärkt wird. Die Wahlbeteiligung liegt bei gut 44 Prozent.