Zum Inhalt springen

Header

Video
Nationalrat schmettert Abtreibungsinitiative ab
Aus Tagesschau vom 17.04.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.
Inhalt

Abtreibungsfinanzierung Abtreibungs-Finanzierung ist nicht Privatsache

Abtreibungswillige Frauen sollen den straflosen Eingriff auch künftig nicht selbst zahlen müssen, sondern die Krankenversicherung. Der Nationalrat lehnt eine Volksinitiative aus christlich-konservativen Kreisen ab. Die Mehrheit wertete das Begehren als inakzeptablen Angriff auf die Fristenregelung.

Die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» aus den Reihen von SVP, CVP, EVP und EDU will die Finanzierung der Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung streichen. Die Abtreibung sei keine Krankheit, wird argumentiert.

Audio
Abtreibung soll weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden
aus Echo der Zeit vom 17.04.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 41 Sekunden.

In der Debatte taten sich die Befürworter dann allerdings schwer, das Begehren glaubwürdig mit den finanziellen Problemen im Gesundheitswesen zu begründen. Zu gering erschienen der Mehrheit des Rats die Einsparungen von jährlich acht Millionen Franken, als das es nur ums Geld gehen konnte. Nach mehrstündiger Diskussion wurde die Initiative mit 130 zu 29 Stimmen bei 19 Enthaltungen abgelehnt.

SVP-Politiker Thomas de Courten stelllte gleich zu Beginn der Debatte in Abrede, dass mit dem Begehren die 2002 vom Volk angenommene Fristenregelung in Frage gestellt werde. Es gehe aber selbstverständlich um Ethik und Werte und die Würde der Mutter, ebenso um das Recht auf Leben für das ungeborene Kind. Wer schwanger sei, sei aus heutiger Sicht selber dafür verantwortlich. Wer aber privat verantwortlich sei, soll die Abtreibungskosten nicht auf die Allgemeinheit abwälzen können.

Die Krankenversicherung müsse dem Überleben der Menschen dienen und nicht die Eliminierung von Leben unterstützen, betonte Parteikollege Oskar Freysinger. Er wolle nicht zum Komplizen werden. Er fühle sich durch die Aggressivität und die Beleidigungen der Initiativgegner verletzt.

SP: Abtreibungsverbot als Ziel

Die Initianten hätten ganz klar ein Abtreibungsverbot im Auge, stellte SP-Nationalrat Stéphane Rossini (VS) fest. Konkret gehe es ihnen darum, den Frauen den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erschweren und die Illegalisierung der Abtreibung zu fördern. «Hier wird ein ultrareaktionäres Weltbild in liberale Werte verpackt», kritisierte Parteikollege Cédric Wermuth.

Lucrezia Meier-Schatz von der CVP wertete das Begehren als «indirektes Zeichen», dass die Initianten den Volksentscheid zugunsten der Fristenregelung nicht akzeptieren wollen.

Rytz: Klassische Mogelpackung

Die grüne Regula Rytz bezeichnete die Initiative als «klassische Mogelpackung». Es sei ein Werk von schlechten Verlierern mit scheinheiligen Argumenten und schädlichen Nebenwirkungen. Dazu gehörten etwa die Folgekosten von Pfuscheingriffen. Die Bestrafung von Frauen wegen Verhütungsfehlern und Mehrlingsschwangerschaften wäre nach den Worten von Rytz garantiert. Auch der grünliberale Thomas Weibel unterstrich, der Zugang zum Eingriff dürfe keinesfalls erschwert werden.

Fristenregelung seit elf Jahren

Gesundheitsminister Alain Berset betonte ebenfalls den Volksentscheid vom 2002 und warnte vor den Gefahren der Initiative. Mit der Fristenregelung sei es nicht zu mehr Abtreibungen gekommen. Das jetzige System funktioniere gut. Die Einsparungen von ungefähr acht Millionen Franken für 11‘000 Eingriffe seien angesichts der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für Frauen nicht zu rechtfertigen. Die Summe entspricht 0,03 Prozent des Aufwandes der obligatorischen Krankenversicherung.

2002 wurde vom Volk die Fristenregelung angenommen. Gemäss Strafgesetzbuch ist dabei ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau vorgenommen wird. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde festgelegt, dass in diesem Fall die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernimmt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel