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Erläuterungen des Bundes zur AHV-Steuervorlage
Aus News-Clip vom 11.04.2019.
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Darüber wird abgestimmt Die AHV-Steuervorlage in Kürze

Am 19. Mai entscheidet das Stimmvolk über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ab. Dagegen hat eine linksgrüne Allianz erfolgreich das Referendum ergriffen. Unterschriften gesammelt haben auch ein bürgerliches Komitee aus Kreisen der SVP, der Jungen SVP und der Jungfreisinnigen, sowie die jungen Grünliberalen.

Die AHV-Steuerreform gilt als Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III, die 2017 an der Urne scheiterte. Gleichzeitig wird nach dem Nein zur AHV-Reform eine Lösung für die Finanzierung dieses Sozialwerks präsentiert.

Ziel der Vorlage

Die Unternehmensbesteuerung soll so reformiert werden, dass sie international konform und wettbewerbsfähig ist. Dies geschieht auf Druck des Auslands.

Ab 2020 erhält dafür die AHV jährlich rund 2 Milliarden Franken.

Neu

Die Besteuerungsregeln für nationale und internationale Unternehmen werden vereinheitlicht. Bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Statusgesellschaften) werden aufgehoben. Neu werden innovative Unternehmen gefördert. Der Gewinn aus Patenten wird auf Kantons- und Gemeindeebene tiefer besteuert (Patentbox). Der nationale Finanzausgleich muss angepasst werden. Zusätzlich werden Dividenden höher besteuert. Diese Massnahmen haben kurzfristig für Bund, Kantone und Gemeinde Mindereinnahmen von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.

Für die Finanzierung der zusätzlichen 2 Milliarden für die AHV werden die Lohnbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (je plus 0.15 Prozentpunkte) sowie die Bundesbeiträge auf 800 Millionen Franken jährlich erhöht.

Drei Argumente dafür

  • Die Rentensicherheit für alle verbessert sich.
  • Die Abwanderung von Unternehmen und der Verlust von Arbeitsplätzen wird verhindert.
  • Die Schweiz gerät nicht als Steueroase auf eine schwarze Liste der EU.

Drei Argumente dagegen

  • Die Steuerprivilegien für Firmen führen zu Steuerausfällen.
  • Eine strukturelle Reform der Altersvorsorge wird verhindert.
  • Die Verknüpfung zwei sachfremder Themen ist «undemokratisch».

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Im Nationalrat stimmten 112 Mitglieder dafür, 67 dagegen, 11 enthielten sich der Stimme. Im Ständerat gab es 39 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Parolen zum Gesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung

JA
SP | FDP | CVP | BDP | EVP
NEINGrüne | GLP
StimmfreigabeSVP

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