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Anti-Diskrimierungs-Gesetz: Das ändert sich
Aus Arena vom 24.01.2020.
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Darüber wird abgestimmt Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Das Volk entscheidet am 9. Februar 2020 über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Gegen die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches und Militärstrafrechtes wurde das Referendum ergriffen.

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Das neue Gesetz und die Anti-Rassismus-Strafnorm
Aus Arena vom 24.01.2020.
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Ziel der Vorlage

Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt werden. Damit soll entschiedener gegen die Diskriminierung Homo- und Bisexueller vorgegangen werden.

Neu

Das Strafrecht schützt Menschen bereits heute vor Diskriminierung. So ist es strafbar, eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung – also wegen Hetero-, Homo- oder Bisexualität – strafbar sein, wenn sie öffentlich und vorsätzlich erfolgt.

Strafbar ist zum Beispiel die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung, etwa die Bedienung in einem Restaurant. Diskriminierendes Verhalten kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden

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Anti-Diskriminierung: Was heute bereits möglich ist
Aus Arena vom 24.01.2020.
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Drei Argumente dafür

  • Die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen ist noch immer ein Problem in der Schweiz. Sie benötigen Schutz.
  • Diskriminierung gefährdet das friedliche Zusammenleben und hat in einer freien und auf Menschenwürde bedachten Gesellschaft keinen Platz.
  • Man muss ein öffentliches Klima fördern, das Gewalttaten gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen vorbeugt.

Drei Argumente dagegen

  • Die Meinungsäusserungsfreiheit ist bedroht. Die Vorlage ist eigentlich ein Zensurgesetz.
  • Wenn homo- und bisexuelle Menschen speziellen Schutz erhalten, werden bald Begehren von weiteren Gesellschaftsgruppen folgen.
  • Das Gesetz ist überflüssig. Das Strafgesetz bietet ausreichenden Schutz gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, übler Nachrede oder Verleumdung.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Vorlage. Der Nationalrat befürwortet die Gesetzesänderung mit 121 zu 67 Stimmen, der Ständerat mit 30 zu 12 Stimmen.

Parolen der acht grössten Parteien zum Anti-Diskrimierungs-Gesetz

JA
Grüne | SP | GLP | CVP | BDP | FDP
NEINSVP
StimmfreigabeEVP
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Wenige Verurteilungen – aber grosse Wirkung
aus HeuteMorgen vom 14.01.2020. Bild: keystone
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