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Arbeitsgesetz Liberalisierungsturbos haben schweren Stand

In den letzten Jahren standen in verschiedenen Kantonen neue Ladenöffnungszeiten auf den Prüfstand. Das Stimmvolk hat fast alle Vorstösse für eine Liberalisierung abgelehnt.

Wenn es nach den eidgenössischen Räten geht, sollen Läden künftig schweizweit werktags bis mindestens 20 Uhr und samstags bis 19 Uhr offen bleiben dürfen. National- und Ständerat haben im Sommer einer entsprechenden Motion zugestimmt.

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Shopping rund um die Uhr?
Aus Club vom 04.12.2012.
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Zuvor hatte das Parlament bereits die Bestimmungen über Sonntagsarbeit in Shopping-Center in Tourismusgebieten und über Tankstellenshops gelockert. Eine massvolle Verlängerung der Öffnungszeiten entspreche einem Bedürfnis der heutigen Konsumgesellschaft, wurde argumentiert.

Nein bei zwölf von dreizehn Abstimmungen

Ein Überblick über die jüngsten Volksentscheide zum Thema ergibt allerdings ein anderes Bild. Zwar stimmte das Schweizer Volk am 27. November 2005 dem Sonntags- und Abendverkauf in Bahnhöfen und Flughäfen noch hauchdünn mit 50,6 Prozent Ja zu.

Hingegen wiesen die Stimmberechtigten seither in 12 von 13 kantonalen Urnengängen Liberalisierungen der geltenden, mehr oder weniger restriktiven Bestimmungen ab. Einzig in Solothurn gab es im Juni 2010 ein Ja für zwei zusätzliche bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe.

Zuletzt wurde im Juni dieses Jahres im Kanton Luzern über längere Öffnungszeiten abgestimmt. Nachdem sich das Volk ein Jahr zuvor schon gegen eine moderate Verlängerung an Samstagen ausgesprochen hatte, blieb eine Initiative der für eine vollständige Freigabe der Schlusszeiten chancenlos.

Im Kanton Zürich verwarf das Volk 2012 eine FDP-Initiative, die auf eine völlige Deregulierung der bereits weitgehend liberalisierten Öffnungszeiten abzielte und Einkaufen rund um die Uhr ermöglichen wollte. Heute können die Zürcher Geschäfte ihre Waren von Montag bis Samstag von 6 bis 23 Uhr feilbieten.

Auch geringfügigere Lockerungen der gesetzlichen Zügel beim Ladenschluss blieben in den letzten Jahren ohne Erfolg. So lehnte es das Stimmvolk von Basel-Stadt im März ab, Einkaufen am Samstag bis 20 Uhr statt nur bis 18 Uhr zu ermöglichen.

2010 sprachen sich die Stimmberechtigten in Genf und St. Gallen gegen eine Verlängerung der werktäglichen Öffnungszeiten um eine Stunde aus, die Genfer zudem gegen die Einführung von Sonntagsverkäufen.

Im Aargau wurden zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage abgelehnt. Im Jahr zuvor sagten die Urner Nein zu einer Ausdehnung der Einkaufszeiten bis 20 Uhr unter der Woche und bis 17 Uhr an Samstagen.

Freiburg sprach sich gegen eine Stunde mehr Samstagsverkauf aus, Neuenburg gegen gegen eine halbstündige Verlängerung an Wochentagen. Der Kanton Jura vereinheitlichte 2008 die Ladenschlusszeit auf 18.30 Uhr, was für einzelne Gemeinden Verkürzungen bedeutete.

Die Thurgauer Stimmberechtigten wiederum verwarfen 2006 ein Gesetz, wonach Tankstellenshops und kleinere Geschäfte an fünf hohen christlichen Feiertagen hätten öffnen dürfen.

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