Das Volk entscheidet am 22. September über eine Lockerung des Arbeitsgesetzes. Mit der Gesetzesrevision sollen Tankstellenshops, welche täglich 24 Stunden geöffnet sind, die Möglichkeit erhalten, auch nachts das gesamte Warensortiment anzubieten.
Das zurzeit geltende Gesetz erlaubt den Tankstellen für den Verkauf von Treibstoff in der Nacht und am Sonntag Personal zu beschäftigen. Für den Betrieb von Tankstellenshops gilt dagegen der Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots. Die Folge: In der Nacht muss ein Teil der Waren abgedeckt werden.
Zurzeit führen 24 Tankstellen einen 24-Stunden-Betrieb – 19 auf Autobahnraststätten, 5 an Hauptstrassen. In der Schweiz gibt es über 1300 Tankstellenshops. Wie viele von einem Ja des Stimmvolks profitieren könnten, ist unklar: Der Bund regelt zwar die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, die Ladenöffnungszeiten bestimmen aber nach wie vor die Kantone.