Am 12. Februar entscheiden Volk und Stände über den «Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration».
Ziel der Vorlage
Jungen, gut integrierten Personen der dritten Ausländergeneration soll künftig die Einbürgerung mit tieferen Hürden und weniger Aufwand ermöglicht werden.
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Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben, sollen einen Antrag auf die erleichterte Einbürgerung stellen können. Voraussetzungen sind:
Die Person muss unter 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren sein.
Zudem wird eine Schulzeit in der Schweiz von mindestens fünf Jahren gefordert.
Ein Elternteil der Person muss in der Schweiz geboren sein, sowie bereits zehn Jahre hier leben und fünf Jahre hier in die obligatorische Schule gegangen sein.
Ein Grosselternteil der Person muss in der Schweiz geboren sein oder das Aufenthaltsrecht besessen haben.
3 Argumente dafür
- Junge Menschen der dritten Ausländergeneration sind in der Schweiz bestens integriert. Sie sind hier geboren und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. Ihre Heimat ist hier.
- Der Schweizer Pass wird nicht automatisch vergeben. Für ein Einbürgerungsgesuch müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Altersgrenze von 25 Jahren verhindert, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen.
3 Argumente dagegen
- Wegen der tieferen Hürden wird praktisch ein Einbürgerungsautomatismus eingeführt.
- Bereits 2004 hatten Volk und Stände entschieden, dass die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration Sache der Kantone bleiben soll. Dies soll nicht geändert werden.
- Das eigentliche Ziel der Vorlage ist, den Ausländeranteil in der Schweiz künstlich zu senken.
Empfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss mit 122:75 Stimmen angenommen, der Ständerat mit 25:19 Stimmen.
Parolen zur erleichterten Einbürgerung
JA | SP | Grüne | GLP | EVP | CVP | BDP | FDP |
NEIN | SVP |