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Epidemiengesetz Impfbefehl für Risikogruppen

Der Ständerat hat das revidierte Epidemiengesetz klar mit 29 zu 2 Stimmen verabschiedet. Demnach können Bund und Kantone in Notlagen Impfungen für besonders gefährdete Personengruppen für obligatorisch erklären.

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Räte uneinig über neues Präventionsgesetz
Aus Tagesschau vom 01.06.2012.
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Das revidierte Gesetz ersetzt das alte Regelwerk aus dem Jahr 1970. Die Schweiz will sich damit besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie die Lungenkrankheit SARS oder Schweinegrippe. Zudem soll der Bund die strategische Führung übernehmen.

Die Lebensbedingungen hätten sich in den letzten 40 Jahren stark geändert, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Vor allem die Mobilität habe stark zugenommen, weshalb auch das Risiko der übertragbaren Krankheiten gestiegen sei.

Am meisten zu diskutieren gaben in der kleinen Kammer die Impfungen. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bund neu in einer Notlage Impfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären kann, etwa für Gesundheitsberufe.

Führung beim Bund

Eine Minderheit des Ständerats vertrat die Ansicht, ein Obligatorium gehe zu weit. Ihr Antrag zielte darauf ab, dieses aus der Vorlage zu kippen. Er wurde deutlich abgelehnt.

Umstritten war auch die Rolle der Kantone. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass auch die Kantone Impfungen für besonders exponierte Personen obligatorisch erklären können. Der Nationalrat schwächte die Formulierung ab: Er wollte, dass die Kantone die Impfungen nur noch ausüben, vorschlagen und empfehlen dürfen.

Der Ständerat hingegen folgte seiner Kommission und segnete mit 11 zu 7 Stimmen folgenden Wortlaut ab: Die Kantone können Impfungen «für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht». Mit der heutigen Gesetzgebung können die Kantone laut Berset allen eine Impfung vorschreiben, künftig nur noch besonders exponierten Kreisen.

Kosten für die ReisebrancheEinen Widerspruch zum Nationalrat schuf der Ständerat in Bezug auf die Kosten für Transportunternehmen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Unternehmen die Vorbereitungskosten übernehmen, wenn sie beispielsweise Reisende über Krankheiten informieren müssen. Der Nationalrat wehrte sich dagegen und fügte einen Passus ein, der den Bund zur Kasse bittet.

Eine Minderheit um Joachim Eder (FDP/ZG) wollte, dass sich die kleine Kammer dieser Variante anschliesst. Sie blieb jedoch chancenlos. Bundesrat Berset und Kommissionssprecherin Egerszegi wiesen darauf hin, dass es sich nicht um eine Änderung, sondern nur um eine Präzisierung handle. Bereits heute seien die Unternehmen in der Pflicht. «Für deren Vorbereitungskosten kann der Bund nicht auch noch aufkommen», sagte Egerszegi.

Eine Bestimmung, die im Nationalrat und in der vorberatenden Ständeratskommission noch für Diskussionen gesorgt hatte, diskutierte der Ständerat gar nicht erst: die Frage, unter welchen Umständen das Verbreiten menschlicher Krankheiten unter Strafe gestellt wird. Er nahm die Vorschläge seiner Kommission stillschweigend an. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück.

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