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Deutliches Ja Das Velo schafft es locker in die Verfassung

Der Gegenentwurf zur Velo-Initiative ist mit 73,6 Prozent Ja-Stimmen definitiv angenommen worden.

Gegenentwurf zur Velo-Initiative

Eidg. Vorlage: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege»

  • JA

    73.6%

    1'475'165 Stimmen

  • NEIN

    26.4%

    529'268 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    23.0

  • NEIN

    0.0

  • Der Gegenentwurf zur Velo-Initiative ist mit 73,6 Prozent von den Stimmberechtigten definitiv angenommen worden.
  • Das zeigt das Endresultat des Forschungsinstituts gfs.bern.

Nun hat auch das Velo seinen Platz in der Verfassung. 73,6 Prozent der Stimmenden haben dem Veloartikel zugestimmt. Das bedeutet Rückenwind für den Ausbau von Velowegnetzen.

Rund 1'475'200 Stimmende sagten Ja zur Verfassungsänderung, 529'300 sprachen sich dagegen aus. Alle Kantone stimmten zu, am deutlichsten die Westschweizer Kantone. In der Waadt lag die Zustimmung bei 86,3 Prozent, in Genf bei 83,1 Prozent. Auch im Jura und in Neuenburg lag der Ja-Stimmenabteil über 80 Prozent.

In den ländlichen Kantonen war die Zustimmung etwas weniger gross. Doch auch Obwalden mit dem grössten Nein-Stimmenanteil hiess den Velo-Artikel mit 57,2 Prozent gut, Schwyz mit 62,9 Prozent.

Breite Unterstützung

Die grosse Zustimmung ist keine Überraschung. In der letzten SRG-Umfrage gaben 69 Prozent an, Ja stimmen zu wollen. Im Parlament hatte sich nur die SVP gegen den Veloartikel ausgesprochen, weil sie diesen für unnötig hält. Die Schweiz sei schon heute ein Veloland, hiess es. Ein Nein-Komitee stellte die SVP aber nicht auf die Beine.

Die Unterstützer dagegen waren so zahlreich, dass sie jeweils kaum auf den Podien Platz fanden. Die Verkehrsverbände TCS und VCS legten eine seltene Einmütigkeit an den Tag, ebenso die Parteien – mit Ausnahme der SVP.

Tourismusorganisationen, Sportverbände, Berggebiete – alle wollen ein Stück vom wachsenden Velo-Kuchen haben. Auch Verkehrsministerin Doris Leuthard radelte für die Abstimmungskampagne medienwirksam durchs Mittelland. So hatte das Velo praktisch freie Fahrt in die Verfassung.

Alte Front löst sich auf

Viel sagen nun, es ändere sich gar nichts mit dem Veloartikel. «Eigentlich ja», sagt Bundehausredaktor Christoph Nufer, «der Beschluss ist eigentlich etwas Symbolisches, der nicht sehr viele konkrete Auswirkungen haben wird.»

Die Befürworter sagen zwar, man sei bei den Ortsplanungen künftig viel schneller. Das Entscheidende bei diesem Ja-Ergebnis ist laut Nufer aber etwas anderes: Die alte Front zwischen Auto und Velo gebe es nun nicht mehr.

Video
Bundeshausredaktor Nufer: «Die alte Auto-Velo-Front ist jetzt weg»
Aus News-Clip vom 23.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 10 Sekunden.

Bund kann künftig Kantone und Gemeinden koordinieren

Die Initiative hätte den Bund verpflichtet, Velowege finanziell zu fördern. Der Artikel, der nun angenommen wurde, erlaubt dem Bund, Fördermassnahmen zu unterstützen, schafft aber keine neuen Subventionen.

Konkret kann der Bund künftig Grundsätze über Velowegnetze festlegen. Zudem erhält er die Möglichkeit, Massnahmen von Kantonen und anderen Akteuren in dem Zusammenhang zu unterstützen. Das kann er zum Beispiel mit landesweiten Standards für Velowege oder Geodaten für Karten und Apps.

Das Parlament erhält nun den Auftrag, ein Velogesetz zu formulieren, das Fahrradwege mit Fuss- und Wanderwegen gleichstellt.

Deshalb wurde abgestimmt

Die Schweiz erlebt einen Veloboom, vor allem in den verkehrsgeplagten Städten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle mit Velos. Die Verfassung soll dieser Entwicklung Rechnung tragen.

Deshalb ist der Bundesbeschluss Velo zur Abstimmung gekommen. Es handelt sich um eine Ergänzung der bestehenden Verfassungsbestimmung über Fuss- und Wanderwege. Abgestimmt wurde über einen Gegenvorschlag des Parlaments. Die Velo-Initiative von Pro Velo Schweiz, die diesem zugrunde lag, wurde zurückgezogen.

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Im Abstimmungsspecial und in der App von SRF News finden Sie News, Analysen und Reaktionen zu den drei eidgenössischen Vorlagen, alle kantonalen Urnengänge und die wichtigsten Sachgeschäfte in den Gemeinden.

Gleichstellung von Velofahrern und Wanderern

Anders als die Initiative rührt der Velo-Artikel weder an der heutigen Zuständigkeit der Kantone, noch verpflichtet er den Bund zu neuen Subventionen. Velowege sollen in Zukunft gleich behandelt werden wie Fuss- und Wanderwege.

Der Bund kann jetzt Grundsätze über Velowegnetze festlegen. Zudem erhält er die Möglichkeit, Massnahmen von Kantonen und anderen Akteuren in dem Zusammenhang zu unterstützen. Das kann er zum Beispiel mit landesweiten Standards für Velowege oder Geodaten für Karten und Apps.

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