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Hausarztmedizin soll gezielt gefördert werden
Aus Tagesschau vom 01.04.2014.
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Hausarztmedizin Vertreter der Medizinalberufe werben für neuen Verfassungsartikel

Startschuss für den Abstimmungskampf: Die Berufsverbände des Gesundheitswesens unterstützen den neuen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung.

Berufsverbände des Gesundheitswesens werben gemeinsam für ein Ja am 18. Mai: Mit dem neuen Verfassungsartikel soll die medizinische Grundversorgung gestärkt werden. Neben den Vertretern mehrerer Ärzteorganisationen waren bei der Medienkonferenz in Bern auch die Verbandsspitzen der Apotheker, der Medizinischen Praxisassistentinnen, der Pflegefachmänner und der Spitex zugegen.

Es brauche eine Reorganisation des Gesundheitssystems, in dem die Grundversorgung gestärkt werde, sagte der Präsident des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Pierre Théraulaz. Nur so könnten Spitäler und vor allem die Notfallzentren entlastet werden.

«Die Überalterung der Gesellschaft und die Zunahme chronischer Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck lassen sich nur mit einer gut funktionierenden Grundversorgung meistern», sagte Dominique Jordan, Präsident des Schweizerischen Apothekerverbands PharmaSuisse. Dabei spiele die Infrastruktur der Apotheken eine wichtige Rolle.

«Verhältnismässiger» als Initiative

Der Gesetzesartikel «ist verhältnismässiger als die Initiative», sagte Peter Tschudi, Präsident des Initiativkomitees «Ja zu Hausarztmedizin». Der Text sei keine Floskel, sondern schaffe die Grundlage für die medizinische Grundversorgung im Allgemeinen und die Stärkung der Hausarzt- und Kindermedizin im Besonderen. Der Verfassungsartikel würde Bund und Kantone zu einer medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität verpflichten.

Die Hausarztmedizin wird im Text ausdrücklich hervorgehoben. Mit dem Verfassungszusatz würde der Bund auch neue Kompetenzen erhalten, beispielsweise könnte er Vorgaben für die Medizinalberufe erlassen.

«Breiter Rückhalt in der Ärzteschaft»

Kaum eine Volksinitiative habe so viel Vorwirkung erzielt wie die ihre, sagte Tschudi. Die Initianten zogen ihre Initiative, welche sich nur auf die Hausärzte bezog, im letzten September zurück. Den Ausschlag für den Entscheid gaben neben dem neuen Verfassungsartikel auch ein im Sommer 2012 gestarteter Massnahmenplan von Bund und Kantonen, der für Hausärzte verschiedene Verbesserungen bringen wird.

Zudem verfügte Gesundheitsminister Alain Berset eine Änderung des Ärztetarifs Tarmed, welche das Einkommen der Hausärzte um 200 Millionen Franken auf Kosten der Spezialisten und Spitäler erhöhen soll. «Die Anliegen der Initianten sind von den Behörden aufgegriffen worden», erklärte Peter Tschudi. In Bezug auf diese Tarifänderung bestünden zwar Differenzen zu den Verbänden der Spezialärzte, nicht aber wegen des Verfassungsartikels, betonte er. Der neue Artikel geniesse «breiten Rückhalt in der Ärzteschaft».

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