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Ja-Komitee wirbt für Präimplantations-Diagnostik
Aus Tagesschau vom 16.04.2015.
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Präimplantationsdiagnostik Reform der Fortpflanzungsmedizin: Befürworter legen Argumente vor

Am 14. Juni entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Änderung eines Verfassungs-Artikels zur Fortpflanzungsmedizin. Wird dieser angenommen, kann die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeführt werden. Dafür macht sich das Ja-Komitee stark.

Würde die Präimplantationsdiagnostik eingeführt, hätten Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine bessere Behandlung, erklären die Befürworter der PID. In Bern legten sie heute ihre Argumente für den Abstimmungskampf dar.

Die PID ermöglicht die Untersuchung des Embryos auf Krankheiten vor der Einpflanzung. Über die Verfassungsänderung entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni. Heute dürfen nur so viele Eizellen im Reagenzglas zu Embryonen entwickelt werden, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. Es sind dies drei. Nur jede sechste befruchtete Eizelle ist aber überlebensfähig.

Mehr Embryonen sollen Chance auf Schwangerschaft erhöhen

Mit dem neuen Verfassungstext dürften so viele Embryonen entwickelt werden, wie «für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind». In einem Behandlungszyklus könnten bis zu zwölf Eizellen entwickelt und anschliessend auf ihre Überlebensfähigkeit untersucht werden.

Damit würde zum einen die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft steigen. Zum anderen würde das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft verkleinert, da der Frau künftig ein einziger Embryo übertragen würde.

Die Verfassungsänderung sei zeitgemäss, sagte FDP-Ständerat Felix Gutzwiller (ZH). Heute habe die Schweiz eine der restriktivsten Gesetzgebungen. Mit einem Ja zur Verfassungsänderung werde Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine effizientere und sicherere Behandlung ermöglicht.

PID-Verbot kann umgangen werden

Heute ist die PID in der Schweiz verboten, doch kann das Verbot umgangen werden. Nach der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib dürfen die Tests auf Krankheiten nämlich durchgeführt werden. Ist das Kind von einer schweren Erbkrankheit betroffen, entscheiden sich viele Paare für einen Schwangerschaftsabbruch. Andere gehen ins Ausland, weil die PID dort erlaubt ist.

Das Ziel sei es, die gleichen Tests, die heute während der Schwangerschaft erlaubt seien, auch vor der Übertragung in die Gebärmutter zuzulassen, erklärte CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (AG). «Es leuchtet nicht ein, warum dieselben Tests, die in der 11. Schwangerschaftswoche zugelassen sind, am Tag 5 verboten sein sollten.»

Humbel betonte ausserdem, dass die Tests freiwillig seien. Jedes Paar müsse für sich selbst entscheiden, ob es sie durchführen lasse – und ob es ein behindertes Kind grossziehen wolle oder nicht. Die Verfassungsänderung stärke die Eigenverantwortung der Eltern.

Keine «Menschenauslese»

Das Argument der Gegner, dass die grundsätzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik am Ende zu einer «Menschenauslese» führen könnte, weisen die Befürworter zurück. Die Ängste seien unbegründet, sagte GLP-Nationalrat Thomas Weibel (ZH).

Die gesetzlichen Regeln zur PID waren im Parlament umstritten. Der Bundesrat wollte die Untersuchungen lediglich für jene Paare zulassen, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Das Parlament entschied jedoch, dass alle Paare die Embryos vor der Einpflanzung auf Erbkrankheiten sowie Chromosomenanomalien untersuchen lassen dürfen.

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