Am 25. November 2018 entscheiden Volk und Stände über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», kurz Selbstbestimmungs-Initiative.
Ziel der Vorlage
Die Initiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen auf neue Art lösen: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem internationalen Vertrag, geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative vor – ausser bei zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie dem Folterverbot.
Neu
Im Konfliktfall muss der internationale Vertrag neu verhandelt werden. Gelingt dies nicht, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.
Drei Argumente dafür
Was in der Schweiz gilt, soll das Stimmvolk entscheiden.
Die Schweiz garantiert die Menschenrechte und das zwingende Völkerrecht bereits, denn sie sind Teil der Verfassung.
Der Geltungsbereich von internationalen Verträgen wird laufend ausgeweitet. Dieser Prozess muss gestoppt werden.
Drei Argumente dagegen
Die Schweiz schliesst internationale Verträge in eigenem Interesse ab und das Volk entscheidet bereits heute bei wichtigen Fragen.
Die Intiative gefährdet unsere stabilen vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Ausland.
Bei einem Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verlieren Schweizer Bürger und Unternehmen den Schutz vor Willkürentscheiden.
Empfehlung von Regierung und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage abzulehnen. Im Nationalrat votierten 129 Mitglieder gegen die Initiative, 68 dafür (0 Enthaltungen). Im Ständerat fiel der Entscheid mit 38 zu 6 Stimmen (0 Enthaltungen).
Parolen zur Selbstbestimmungs-Initiative
JA | SVP |
NEIN | SP | FDP | CVP | Grüne | GLP | BDP | EVP |