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Stipendien-Initiative Beiden Räten geht die Stipendieninitiative zu weit

Nach dem Nationalrat empfiehlt auch der Ständerat die Stipendieninitiative zur Ablehnung. Die Vorlage will, dass es bei den Stipendien keine kantonalen Unterschiede mehr gibt. Der Ständerat sieht aber grundsätzlich Handlungsbedarf: Er spricht sich für einen alternativen Vorschlag aus.

Heute geniessen die Kantone grosse Freiheit bei der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Studierende. Das führt zu teils grossen Unterschieden. Die Stipendieninitiative des Verbandes Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt, dass künftig der Bund statt die Kantone für Stipendien verantwortlich ist.

Das kommt in den beiden Kammern nicht gut an: Nach dem Nationalrat empfiehlt nun auch der Ständerat die Vorlage zur Ablehnung – mit 24 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Kritisiert wurden im Rat insbesondere zwei Punkte.

Das will die Initiative

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Die Vorlage fordert eine Änderung von Artikel 66 der Bundesverfassung. Dieser regelt die Zuständigkeit für das Stipendienwesen. Ein minimaler Lebensstandard müsse garantiert und die Höhe der Beiträge festgelegt werden. Die Rede ist von Lebenskosten von jährlich 24'000 Franken.

Die Ratsmehrheit wollte nichts von einer Kompetenzverschiebung an den Bund wissen. Zudem werden Kosten von bis zu 500 Millionen Franken pro Jahr befürchtet.

Sympathie für Anliegen der Initianten

Die Initianten hätten den Finger aber auf einen wunden Punkt gelegt, lautete der Tenor in der Debatte. Die Chancengerechtigkeit sei nicht gegeben. Auch Bildungsminister Johann Schneider-Ammann gab zu: «Der Handlungsbedarf ist völlig unbestritten.»

Zentrale Anliegen des Volksbegehrens möchte der Ständerat deshalb auf anderem Weg durchsetzen: über den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Demnach sollen nur noch Kantone Anspruch auf Bundesbeiträge für Stipendien haben, die die Bestimmungen des Stipendienkonkordats erfüllen.

Damit würden Kantone, die eine schweizweite Harmonisierung unterstützen, finanziell besser gestellt. Das Parlament unterstützt den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich. Es bestehen aber noch Differenzen zwischen National- und Ständerat. Deshalb geht das Geschäft nun wieder an die grosse Kammer.

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