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Stipendien-Initiative Nationalrat verzichtet auf minimale Stipendienhöhe im Gesetz

Der Nationalrat will nun doch nicht im Gesetz verankern, wie hoch Stipendien mindestens sein müssen. Bei der Behandlung des «Ausbildungs-Beitragsgesetzes» ist er auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Das revidierte Ausbildungsbeitragsgesetz steht im Parlament vor dem Durchbruch: Der Nationalrat ist am heutigen Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Nach dreimaligem Festhalten verzichtet die grosse Kammer auf eine im Gesetz festgeschriebene minimale Stipendienhöhe.

Der Nationalrat hat den Vorschlag der Einigungskonferenz stillschweigend angenommen. Diese sprach sich zuvor mit 12 zu 10 Stimmen für den Vorschlag des Ständerats aus, wonach nur die formellen Vorschriften aus dem Stipendienkonkordat übernommen werden sollen.

Der Nationalrat hatte sich bisher immer an den vom Stipendienkonkordat festgelegten Mindestansatz orientiert. Erst vergangene Woche bestätigte er diese Haltung knapp mit 83 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Für eine Person in Ausbildung auf der Tertiärstufe wollte die grosse Kammer demnach eine Stipendienhöhe von 16'000 Franken pro Jahr gesetzlich verankern.

Standhafter Ständerat

Der Ständerat war anderer Meinung und wollte keinen Minimalbetrag für ein Stipendium festlegen. Im Gesetz sollte nur geregelt sein, wer Anspruch auf Stipendien hat, welche Ausbildungen unterstützt werden oder in welcher Form die Stipendien ausgerichtet werden. Mit 29 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hielt die kleine Kammer am vergangenen Donnerstag an ihrer Haltung fest.

Dieser Vorschlag hat sich nach dreimaligem Hin und Her zwischen den Parlamentskammern nun durchgesetzt. Über das revidierte Gesetz, das einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative darstellt, befindet nun noch einmal der Ständerat. Weil sich seine Version durchgesetzt hat, dürfte die Zustimmung aber reine Formsache sein.

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