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Stipendien-Initiative Wer kriegt eigentlich Stipendien?

Am 14. Juni entscheiden die Stimmbürger über die künftige Ausgestaltung des Stipendienwesens. Doch wer hat überhaupt Anrecht auf Ausbildungsbeiträge und wäre damit von der Vereinheitlichung auf Bundesebene betroffen?

20'000 Studenten der von der Stipendien-Initiative betroffenen Tertiärstufe profitierten 2013 laut aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik von Stipendien. Dies entspricht neun Prozent der an Hochschulen und Institutionen der höheren Berufsbildung eingeschriebenen Studenten, die insgesamt mit 168 Millionen Franken von Bund und Kantonen unterstützt wurden. Über alle Bildungsstufen hinweg machen die Stipendien knapp ein Prozent der öffentlichen Bildungsausgaben aus.

Ein Stipendienantrag mit dem von Hand eingetragenen Betrag von 11'200 Franken.
Legende: Die Höhe der Stipendien hängt davon ab, wie viel Fremd- und Eigenleistungen die Kantone als zumutbar erachten. Keystone

Wer wie viel Stipendien erhält, regeln grundsätzlich die Kantone. Die Stipendien-Initiative würde nach dem Willen der Initianten neben der Minimalhöhe für Vollstipendien auch die Grundsätze zur Vergabe vereinheitlichen.

Dies gilt unabhängig von der Initiative und spätestens ab 2018 auch für alle dem Stipendienkonkordat beigetretenen Kantone und damit voraussichtlich für mindestens rund 90 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung.

Das Konkordat formuliert für einen Stipendienanspruch diverse Grundsätze und Bedingungen, die z.T. auch in weiteren Kantonen bereits gültig sind und aus Sicht der Initianten der Stipendien-Initiative bei einer Annahme für die nationale Regelung grundsätzlich beibehalten werden könnten.

Grundsätze für die Stipendienvergabe

  • Der Gesuchsteller muss mit einem Budget nachweisen, dass Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten die Einkünfte aus zumutbaren Fremdleistungen (z.B. Elternbeiträge) und zumutbaren Eigenleistungen (z.B. Nebenbeschäftigung) übersteigen. Das Stipendium richtet sich nach der Höhe des Budgetdefizits, wobei sich ein Vollstipendium heute in 19 Kantonen auf mindestens 16'000 Franken beläuft.
  • Stipendienberechtigt sind in den Konkordatskantonen grundsätzlich Studenten bis mindestens zum 36. Lebensjahr (Studienbeginn). Die Kantone können in eigenem Ermessen auch ältere Studenten finanziell unterstützen.
  • In den Konkordats- und sechs weiteren Kantonen können Stipendien an Schweizer Bürger, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer mit Bewilligung C vergeben werden (ab fünf Jahren in der Schweiz auch an Ausländer mit Bewilligung B).
  • Die Dauer des Stipendienbezugs umfasst mindestens die Regelstudienzeit plus zwei Semester.
  • Die Vergabe des Stipendiums ist weder von Wohnort oder Hochschule, noch von einem bestimmten Notendurchschnitt abhängig.
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