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Die Stadt Zürich mit dem Prime Tower.
Legende: Noch nicht verhandelt: Wo werden Kantone und Gemeinden – wenn es denn sein muss – sparen? Keystone
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Reform der Unternehmenssteuer Das Dilemma der Kantone und Städte

Wie sich die Unternehmenssteuerreform finanziell auf die Kantone und Gemeinden auswirken wird, ist unklar. Ganz unterschiedlich präsentieren sich deshalb auch die Pläne der Kantone und Gemeinden.

Darum geht es

  • Internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zahlen viel weniger Steuern für Gewinne, die sie im Ausland erzielen, als wenn sie es hierzulande erwirtschafteten. Aufgrund des internationalen Drucks muss die Schweiz diese Praxis abschaffen.
  • In der Schweiz betroffen sind 24'000 Statusgesellschaften mit rund 150'000 Angestellten. Zu den Bundessteuern tragen sie 50 Prozent bei, bei den Kantonen und Gemeinden macht ihr Anteil 20 Prozent aus.
  • Bei Annahme der Reform betragen die voraussichtlichen Mindereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden über 3 Milliarden Franken.

Am 12. Februar stimmen die Schweizer Bürger über die Unternehmenssteuerreform III ab. Wem sollen die Bürger folgen? Den Linken, die sagen, das «Fuder ist überladen», die Reform sei vollgepackt mit unnötigen Steuererleichterung für Unternehmen? Oder doch den Bürgerlichen, die von einer massvollen und unumgänglichen Vorlage sprechen – «weil bei höheren Steuern als in der Vorlage vorgesehen die internationalen Multis wegziehen werden»?

SRF News hat einige Kantone und Gemeinden zur Umsetzung befragt. Zwar sind bei den meisten Kantonen und Gemeinden noch keine definitiven Entscheide dazu gefallen, doch haben die meisten schon Vorstellungen oder Vorschläge.

Bei der Umfrage zeigte sich: Gesicherte Zahlen über die Auswirkungen der Reform gibt es keine. Zwar gibt es ungefähre Berechnungen, aber letztendlich bleiben die finanziellen Folgen unklar, weil Änderungen im Steuerbereich immer Kettenreaktionen auslösen. Neben der Dynamik der Akteure ist beispielsweise auch unklar, wie sich die Reform auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA) auswirkt.

SRF News hat vier Kantone und drei Städte exemplarisch befragt. Hier die Antworten im Detail:

Verlierer und Gewinner

Ein weiteres Merkmal der Vorlage ist: Sie wirkt sich – je nach Region und Ort – sehr unterschiedlich aus. Je nachdem wie viele steuerlich privilegierte Gesellschaften es in einem Kanton oder einer Stadt gibt, wie stark der reguläre Steuerfuss auf Gewinne von Firmen reduziert wird und wie der Kanton die neuen Steuerprivilegien für Firmen umsetzt.

Video
«Arena»: Der Spagat bei der Unternehmenssteuer-Reform III
Aus Arena vom 03.06.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 15 Sekunden.

Während etwa die Stadt Zürich mit Steuerausfällen von zirka 300* Millionen rechnet, spricht man in der Stadt Basel und Kanton Basel-Stadt gar von einer steuerlichen Entlastung der Privatpersonen. Auch im Kanton Zug könnten Bürger nach Annahme der Vorlage gar weniger Steuern zahlen.

Grundsätzlich gilt: Je mehr nicht steuerlich privilegierte KMU ein Kanton oder eine Stadt beheimatet, desto höher werden die Steuerausfälle sein. Der Kanton Zürich, der mit Abstand die meisten KMU in der Schweiz beheimatet, ist daher besonders stark betroffen: Viele Unternehmen würden hier nach Annahme der Vorlage weniger Steuern zahlen als bisher. Zusammen mit den Gemeinden gibt es im Kanton Zürich Ausfälle zwischen 459 und 768* Millionen Franken.

Prinzipiell steht auch fest: Städte mit hohen Zentrumslasten – also mit vielen Ausgaben im Sozial-, Infrastruktur- und Kulturbereich – und mit gleichzeitig vielen KMU, haben ihre Mühe mit der Vorlage. Die Finanzverantwortlichen der grossen Städte wie Zürich, Bern, Genf oder Lausanne beklagen sich denn auch, dass sie in der Vorlage insgesamt zu wenig berücksichtigt wurden. Nirgends stehe im Gesetzestext festgeschrieben, wie die Städte für die Steuerausfälle entschädigt würden. So bedauert auch die Stadt St. Gallen, dass ihr die Kompensationsmassnahmen des Kantons St. Gallen noch nicht bekannt seien. Der Kanton St. Gallen wiederum betont, die Lasten würden gleichmässig verteilt.

Kantone für Reform

Während die grossen Städte wenig glücklich sind, sind die Verantwortlichen in den Finanzdepartementen der Kantone für die Reform: Der Fächer an Werkzeugen zur Steuererleichterung erlaubt es den Kantonen, diese je nach wirtschaftlicher Situation einzusetzen. So können die Kantone Genf, Waadt und Basel-Stadt – die hohe ordentliche Gewinnsteuern und einen hohen Anteil an steuerprivilegierten Gesellschaften haben – verschiedene in der Vorlage enthaltende Instrumente nutzen, um diesen Firmen weiterhin gute steuerliche Konditionen anzubieten.

Gerade diese Instrumente sind linken Politikern aber ein Dorn im Auge, namentlich die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Weil dieses Steuerungsinstrument laut den Linken auch bei allen anderen Firmen zum Zug kämen und ungeahnte Auswirkungen hätte. Auch der Ständerat hatte hier Bedenken. Zur Erklärung: Firmen dürfen heute für ihre Schuldzinsen Steuern abziehen. Neu dürften Firmen auch auf überschüssigem Eigenkapital fiktive Zinsen abziehen. Was als überschüssiges Eigenkapital gilt, ist vom Bundesrat noch nicht definiert. Beim Bund wäre die zinsbereinigte Gewinnsteuer obligatorisch, bei den Kantonen frei wählbar.

Auch wenn man die komplizierten Instrumente nicht versteht, ist eines klar: Eine Reform ist unumgänglich, da ist man sich über die Parteigrenzen hinweg einig. Auch ist allen klar: Eine Reform wird in den meisten Kantonen weh tun, es gibt weniger Einnahmen, weniger Ausgaben, Steuererhöhungen für die Bürger. Ob es genau diese Vorlage sein soll, die den Unternehmen stark entgegenkommt, bleibt bestritten. Genauso bestritten wie die Frage, ab welcher Steuerbelastung multinationale Firmen der Schweiz den Rücken kehren.

*Stadt und Kanton Zürich rechnen unterschiedlich. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Jahre und zudem rechnet der Kanton mit Nettozahlen und dynamisch (etwa mit Annahmen, wie sich die Akteure verhalten werden). Die Stadt hingegen rechnet statisch.

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