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Doris Leuthard zum Raumplanungsgesetz.
Aus News-Clip vom 03.03.2013.
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Raumplanungsgesetz Raumplanungsgesetz: Leuthard will Wallisern helfen

Bundesrätin Doris Leuthard will dem Kanton Wallis unter die Arme greifen bei der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes. Das Wallis sei besonders stark betroffen von den Änderungen. Daher könne das Raumplanungsgesetz dort zu Problemen führen.

«Ich bin überzeugt, dass wir verträgliche Lösungen finden», sagte Leuthard vor den Medien in Bern. Sie bekräftigte, dass es für die Umsetzung Spielraum gebe. Überdimensioniertes Bauland müsse nicht zwingend in Landwirtschaftsland umgewandelt, sondern könne auch als so genannte Reservezone rückgezont werden. Zudem werde der Bund Hand bieten zu einem Vorgehen in Etappen.

Allerdings müsse das Wallis nun aufzeigen, wie es die Umsetzung planen wolle. Leuthard zeigte sich zuversichtlich: Signale in diese Richtung habe sie von der Walliser Regierung bereits vernommen, sagte Leuthard. Mit einer «Verweigerungshaltung» im Wallis oder in anderen Kantonen rechnet Leuthard nicht.

Befürchtungen, der Föderalismus werde durch die Gesetzesrevision geschwächt, trat Leuthard entschieden entgegen. Raumplanung bleibe Sache der Kantone und Gemeinden, betonte sie. «Diese Aufgabenteilung wird nicht angetastet.»

Umgang mit dem Boden im Fokus

Als nächstes werde der Bund sich mit den Kantonen und Gemeinden zusammensetzen, um die Details zu regeln, sagte Leuthard. Dazu gehört beispielsweise, wie der Baulandbedarf für 15 Jahre berechnet werden soll. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes samt dazugehöriger Verordnung rechnet Leuthard für Frühling 2014.

Mit dem «beachtlichen» Ja für das Raumplanungsgesetz hat die Bevölkerung aus Leuthards Sicht zum Ausdruck gebracht, dass sie den sorgsamen Umgang mit Boden für wichtig erachtet. «Der Bevölkerung ist der Schutz des Kulturlandes wichtig.»

Leuthard sprach von einem Meilenstein, blickte aber auch bereits voraus: Nun stehe die zweite Revisions-Etappe in der Raumplanung an. Dabei geht es unter anderem um das Bauen ausserhalb der Bauzonen.

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