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Schweiz Affäre Mörgeli: Staatsanwaltschaft klagt gegen Iris Ritzmann

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen Iris Ritzmann Anklage wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben. Die im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli entlassene Titularprofessorin soll zwei vertrauliche Berichte einem Journalisten weiter gegeben haben. Ritzmann bestreitet dies.

Eine der grossen Fragen im vertrackten Hick-Hack rund um die Entlassung von Christoph Mörgeli an der Universität Zürich ist: Wie sind die vertraulichen Berichte über Mörgelis Leistungen aus dem Medizinhistorischen Institut an den «Tages-Anzeiger» durchgesickert?

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Ritzmann bevorzugte Gerichtsverfahren (19.6.2014)
02:48 min
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Für die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich ist klar: Es war Iris Ritzmann. Konkret wird ihr laut Mitteilung vorgeworfen, sie habe einem Journalisten des Tages-Anzeigers einen vertraulichen Bericht über die Objekt-Sammlung des MHIZ-Museums sowie einen nicht freigegebenen Akademischen Bericht von 2011 weitergegeben.

Ritzmann soll ihm zudem ihre persönlichen Zugangsdaten für diverse geschützte Uni-Datenbanken verraten haben. Und sie hat ihm gemäss Staatsanwalt erst noch interne Informationen über Sitzungen zum Thema Mörgeli sowie Informationen über weitere interne Vorgänge per E-Mail zugespielt.

Endlich Unschuld bewesein

Iris Ritzmann wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sie habe nie das Amtsgeheimnis verletzt, sagt sie gegenüber Radio SRF. Dass gegen Sie Anklage erhoben wird erstaunt sie nicht, sie zeigt sich erleichtert: «Endlich, endlich ist es soweit, ich kann vor einem Richter die ganze Sache ausbreiten und meine Unschuld beweisen.»

Sie hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Verfahren leise und vor allem schnell zu erledigen, per Strafbefehl. Das bestätigt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Dazu hätte sie aber die gegen sie erhobenen Vorwürfe eingestehen müssen. Das habe sie abgelehnt, sagt Iris Ritzmann: «Ich konnte mich einfach nicht dazu durchringen, mit einer Lüge den Abschluss des Verfahrens zu erzwingen.»

Weitere Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen einen zweiten Mitarbeiter des Medizinhistorischen Instituts, Ritzmanns Ehemann, stellte die Staatswaltschaft ein. Es gebe nicht genügend Belege für eine Amtsgeheimnisverletzung, heisst es in der Mitteilung. Ritzmanns Partner kann damit seine Arbeit an der Universität Zürich wieder aufnehmen. Die Uni hatte ihn freigestellt, so lange die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt hatte.

Eingestellt wurde auch ein Verfahren gegen die beiden im Zusammenhang mit einem Artikel in der Zeitung «Der Sonntag». Die Staatsaawaltschaft ermittelt in dieser Sache aber weiter gegen Unbekannt.

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