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Schweiz Am Ceneri-Basistunnel droht eine Bauverzögerung

Rechtsstreit um den Ausbau des Ceneri-Tunnels: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bauleitung von Alp-Transit den vorgesehen Vertrag noch nicht unterschreiben darf. Das könnte zu Verzögerungen führen.

Im Ceneri-Basistunnel muss noch die Infrastruktur eingebaut werden. Wer den Auftrag erhält, diese einzubauen, ist Gegenstand eines Rechtsstreits. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Vergabe neu geprüft werden muss.

Die Alp-Transit hat im August einer Gruppe von Baufirmen den Zuschlag für den Ausbau des Tunnels gegeben, das günstiger war als die etablierten Firmen. Und zwar deutlich: um 28 bis 50 Prozent unterboten die Sieger die Konkurrenz.

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Streit am Ceneri-Basistunnel
aus Rendez-vous vom 31.10.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 45 Sekunden.

Unrealistische Offerte

Diese reagiert entsprechend scharf. Das Angebot sei unrealistisch, klagen die unterlegenen Firmen. Sie fordern, die Alp-Transit hätte die Offerte auf ihre Realisierbarkeit prüfen müssen. Zumal die Sieger im Wettbewerb den Beweis schuldig geblieben seien, dass sie über die nötige Erfahrung mit so grossen Projekten verfügen.

Tatsächlich meint nun das Bundesverwaltungsgericht, die Einwände der unterlegenen Firmen klängen ganz plausibel. Es müsse genau geprüft werden, ob die eingebrachten Referenzen als genügend gelten dürfen, befand nun das Gericht: Unfertige Bauprojekte, der Bau leichter Tramlinien und Verkabelungen hatten die Sieger von Subunternehmern durchführen lassen. Deshalb darf Alp-Transit, den Vertrag vorerst nicht unterschreiben.

Nun entstehen womöglich Verzögerungen

Für die AlpTransit ist das ein Problem. Wenn der Vertrag nicht bis Ende Jahr unterschrieben ist, entstehen Verzögerungen. Das ist unangenehm. Und das Kostet. Knapp vier Millionen Franken monatlich, schätzt die Alp-Transit.

Stellt sich die Frage, weshalb die Alp-Transit vom Rechtsstreit überrascht wurde. Dass ein Auftrag im Volumen von rund 250 Millionen Franken heiss umkämpft ist, war zu erwarten. Renzo Simoni ist Vorsitzender der Alptransit AG. «Schon», antwortet er auf die Frage. Doch: «Wenn wir bei jedem Verfahren ein Jahr oder noch mehr Reservezeit hätten einplanen müssen, würde die Neat-Tunnel vielleicht in zwanzig oder dreissig Jahren in Betrieb gehen.»

Beim Bundesverwaltungsgericht kann man noch nicht abschätzen, wie lange das Verfahren dauert. Aber die Alp-Transit hat dem Gericht 154 Ordner mit Akten zugestellt. Die müssen nun studiert werden.

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