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Wegsperren, für immer?
Aus Arena vom 16.03.2018.
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«Arena» zum Fall Rupperswil Wegsperren, für immer?

Eine Frage bewegte die Schweiz in dieser Woche: Wie soll mit solch extremen Straftätern umgegangen werden?

Der Vierfachmord von Rupperswil ist eines der schlimmsten Gewaltverbrechen in der jüngeren Schweizer Geschichte. Der Prozess in dieser Woche beschäftigte das Land. Nun ist klar: Der 34-jährige Täter muss eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen und wird ordentlich verwahrt.

Die «Arena»-Diskussionsrunde ist sich einig: So ein Urteil ist wichtig für die Opfer, aber auch für die ganze Gesellschaft. Es gehe im Strafrecht letztlich darum, ein bisschen Gerechtigkeit herzustellen – auch wenn dies die Opfer nicht mehr lebendig mache, sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Es sei für die Hinterbliebenen wichtig, dass nicht mehr weitere Opfer durch einen solchen Täter geschädigt werden könnten.

«Der Wert eines solchen Strafverfahrens ist enorm», bilanziert FDP-Ständerat Andrea Caroni. Gäbe es solche Verfahren nicht, müssten Betroffene selbst für Gerechtigkeit sorgen, was natürlich nicht im Sinne der Gesellschaft sein könne.

In der «Arena» diskutieren:

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Die lebenslängliche Verwahrung

Eine Frage, die im Fall Rupperswil für Diskussionen sorgte, ist die nach der Verwahrung. Die Gutachter konnten beim Täter keine dauerhafte Untherapierbarkeit feststellen, womit das Gericht von einer lebenslänglichen Verwahrung absah. Doch wer, wenn nicht dieser Täter soll denn lebenslänglich verwahrt werden?

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Ordentliche vs. lebenslängliche Verwahrung
Aus News-Clip vom 16.03.2018.
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Das Problem bei der lebenslänglichen Verwahrung ist für den forensischen Psychiater Marc Graf der Begriff der dauerhaften Nicht-Therapierbarkeit. Man könne diese einfach nicht wissenschaftlich belegen.

Psychoanalytiker Peter Schneider pflichtet ihm bei und sieht das Problem in der Prognostik. Man wisse nicht, welche Therapieformen in den nächsten 20 Jahren entwickelt würden und man könne nicht sagen, wie ein Mensch auf eine Therapie anschlage: «Es wäre eine völlige Wahrsagerei.»

Für Natalie Rickli ist grundsätzlich klar, dass die Hürden für eine Verwahrung viel zu hoch seien: «Täter wie im Fall Rupperswil dürfen nicht mehr rauskommen.» Andrea Caroni sieht in der Verwahrung einen extrem schweren Eingriff. Die Gesetzeshüter müssten sich dieser Schwere bewusst sein und deshalb Vorsicht walten lassen.

Warum eine Therapie?

Eine weitere Frage, die im Fall Rupperswil die Gemüter erhitzte, ist jene nach der Therapie: Warum soll so ein Täter – auf Kosten des Staates – überhaupt noch eine Therapie bekommen?

Auch solche Straftäter hätten eine Therapie zu Gute, sofern das Sicherheitsinteresse der Gesellschaft gewährleistet sei, sagt der Psychiater Marc Graf. Denn: Die meisten dieser Täter hätten schwere psychische Störungen.

Peter Schneider hält zudem fest, dass Therapien in einer Massnahme nicht mit normalen Therapien beim Psychiater oder Psychotherapeuten verglichen werden könnten. «Es steht nicht das Wohlbefinden im Vordergrund.»

Einig war sich die Runde darüber, dass nicht nur Strafe, sondern auch Prävention ein wichtiges Element darstellt. Natalie Rickli unterstreicht die Wichtigkeit von Stellen, wo sich beispielsweise Pädophile melden können, die noch keine Tat begangen haben. Auf der anderen Seite brauche es aber auch harte Strafen.

Konsens herrscht auch über die Aussergewöhnlichkeit der grauenhaften Tat von Rupperswil. Marc Graf hält schliesslich fest, dass die Kriminalitätsrate in der Schweiz sehr niedrig sei. Dies habe wohl stark mit der sozialen Sicherheit zu tun. «Wenn es den Menschen gut geht, sehen sie keinen Anlass Straftaten zu begehen.»

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