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Auf Kosten der Armen: Steuerbehörden ziehen Schraube an
Aus Kassensturz vom 10.10.2017.
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Auf Kosten der Armen Steuerbehörden ziehen Schraube an

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer am Existenzminimum lebt, bekommt in einigen Kantonen Steuererlass.
  • Nun aber ziehen die Berner Steuerbehörden die Schraube an und wollen auch von armen Leuten Steuern kassieren.
  • Die Betroffenen geraten wegen der Steuerrechnungen erst recht in finanzielle Not. Eine staatliche Sparübung ausgerechnet auf Kosten der Schwächsten.
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Viele AHV-Bezüger an der Armutsgrenze
aus Espresso vom 11.10.2017. Bild: SRF
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Yvonne H. hat sich an ein Leben mit Einschränkungen gewöhnt. Sie lebt von AHV-Rente und Ergänzungsleistungen (EL), total stehen ihr pro Monat 2950 Franken zur Verfügung. Darüber hinaus bekommt sie Prämienverbilligung. Nach Abzug der Miete und der restlichen Krankenkassenprämien bleibt unter dem Strich nicht mehr viel, zum Leben reicht es knapp.

Die 84-Jährige spart bei den Lebensmitteln. Fleisch oder Wein kann sie sich nicht leisten und Kleider bekommt sie von Freundinnen. Yvonne H. wohnt in der Ferienwohnung von Verwandten zur Untermiete. Für ihr Zimmer bezahlt sie Miete. Extras liegen nicht mehr drin. Manchmal bedauert sie dies: «Wenn man die Grosskinder nicht verwöhnen kann. Oder es liegt nicht drin, der Familie ein Geschenk zu machen.»

Steuerforderung aus heiterem Himmel

Doch Yvonne H. ist nicht verbittert, dass sie an der Armutsgrenze lebt. Mit dem bescheidenen Einkommen ist sie in den letzten Jahren klargekommen. Bis vor einem Jahr: Aus heiterem Himmel schickte ihr das Steueramt eine Rechnung über 3000 Franken Steuern. Ein harter Schlag für Rentnerin, denn die Steuerforderung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten bei weitem. Sie weiss nicht, wie sie das Geld zusammenbringen soll.

Bisher hatte ihr der Kanton Bern die Steuern erlassen. Gemäss Berner Steuergesetz setzt die Behörde bereits in der Veranlagung Einkommen und Vermögen auf «Null». Damit entfielen die Steuern.

Yvonne H.fragte sich nun, warum sie plötzlich Steuern zahlen muss. Ihr Einkommen aus AHV und Ergänzungsleistungen hatte sich nicht verändert. Sie macht eine Einsprache und legt Rekurs ein bei der zuständigen kantonalen Kommission. Alles ohne Erfolg. «Kassensturz» weiss von weiteren Fällen im Kanton Bern, in denen bedürftigen Rentnern und EL-Bezügern plötzlich kein Steuererlass mehr bewilligt wurde.

Kein Steuererlass

Bei der Pro Senectute Kanton Bern ist dieses Problem ebenfalls bekannt, sagt Geschäftsleiter Marcel Schenk: «Bei den Erlassgesuchen haben wir festgestellt, dass diese in den letzten vier bis fünf Jahren nicht mehr so oft gewährt wurden wie früher.»

Jeder achte Rentner lebt an der Armutsgrenze.
Autor: Marcel SchenkPro Senectute Bern

Marcel Schenk kritisiert auch das Vorgehen der Steuerverwaltung gegenüber Senioren: Sie würde deren Gesuche abweisen, weil sie mit unrealistisch tiefen Lebenskosten rechne. Mit der Konsequenz, dass viele ärmere Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, plötzlich steuerpflichtig seien und deswegen erst recht in finanzielle Bedrängnis geraten.

Marcel Schenk weist darauf hin, dass das eine grosse Anzahl älterer Menschen betreffe: «Wir stellen fest, dass heute jeder achte AHV-Rentner an der Armutsgrenze lebt.»

Der Gemeindepräsident von Hilterfingen, der Wohngemeinde von Yvonne H. hat wenig Verständnis für das harte Vorgehen der kantonalen Steuerbehörden. Auch Gerhard Beindorff stellt eine Praxisverschärfung fest und fordert die Behörden auf, mit mehr Augenmass zu entscheiden.

Gemeinde kulant, Kanton bleibt hart

Seine Gemeinde geht mit gutem Beispiel voran und erlässt Yvonne H. die Gemeindesteuern von knapp 1000 Franken. Gerhard Beindorff betont: «Wir möchten nicht, dass die Leute noch das letzte Vermögen an die Steuerbehörden abgeben und sie, wenn dann etwas Unvorhergesehenes eintrifft, auf Hilfe von Angehörigen zurückgreifen müssen.»

Die gesetzlichen Grundlagen und die Praxis der Steuerbehörden haben sich nicht geändert. Natürlich gibt es Wellenbewegungen, die Anzahl Anfragen für Steuererlass variiert stark.
Autor: Beatrice SimonRegierungsrätin Bern

Die kantonale Steuerverwaltung will zum konkreten Fall der 84-jährigen Rentnerin Yvonne H. nichts sagen. Das Amt schreibt «Kassensturz»: «Der Gesetzgeber hat klar geregelt, unter welchen Umständen der besondere Abzug nach Art. 41 oder ein Steuererlass möglich sind. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern setzt diese gesetzlichen Vorgaben um. Wir haben weder ein Interesse noch Handlungsmöglichkeiten, einzelne Personen oder Personengruppen besonders zu behandeln.» Es handle sich nicht um eine Praxisänderung.

Erste Betreibung im Leben von Yvonne H.

In ihrem Leben musste Yvonne H. schon einige Schicksalsschläge hinnehmen. Ihr Mann fiel auf unseriöse Finanzberater herein und verspekulierte das ganze Vermögen der Familie. Nun kämpft sie für ein würdiges Leben. Die offene Steuerforderung von 2000 Franken kann sie nicht bezahlen. Sie muss sich betreiben lassen, zum ersten Mal in ihrem Leben. Und das tut ihr weh.

Die Reaktionen auf den Beitrag

Wie kommt es, dass der Kanton Bern einer Frau, welche schlicht kein Geld mehr hat, plötzlich Steuern verlangt? Kann es sein, dass der Kanton einerseits den Bedürftigen Ergänzungsleistungen gibt, und dann als Steuern wieder kassiert? Diese Frage wollte «Kassensturz» der verantwortlichen Regierungsrätin und Finanzdirektorin des Kantons Bern, Beatrice Simon stellen. Doch diese hatte keine Zeit für «Kassensturz».Hingegenschrieb sie «Kassensturz»-Zuschauern, welche sie nach diesem TV-Beitrag schriftlich kritisierten, Mails. Darin behauptete sie, dass der Kanton Bern die Steuer-Schraube gar nicht angezogen habe. «Kassensturz» wollte wissen, was Yvonne H. zu den Reaktionen der Zuschauer sagt und der Regierungsrätin Beatrice Hilpert..
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Reaktionen auf Berner Steuerforderungen an EL-Bezüger
Aus Kassensturz vom 24.10.2017.
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