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Schweiz Aufräumaktion des Bundesanwalts kostet Millionen

Bundesanwalt Michael Lauber hat im letzten Sommer intern aufgeräumt. Fünf Staatsanwälten wurde faktisch gekündigt. Jetzt muss der Bund Entschädigungen in Millionenhöhe zahlen.

Bundesanwalt Lauber an einer Medienkonferenz in Bern.
Legende: Ausmisten kostet – auch den Steuerzahler: Drei Staatsanwälte rekurrierten gegen die de facto Kündigung. Keystone

Fast zwei Millionen Franken: Das ist die Quittung dafür, dass sich Bundesanwalt Michael Lauber letzten Sommer von fünf Staatsanwälten trennte. Drei der fünf Staatsanwälte rekurrierten vor Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtwiederwahl.

Diese sei zwar nicht missbräuchlich, aber doch unrechtmässig erfolgt, stellte das Gericht vor einem halben Jahr fest. Die Folge: Den gekündigten Staatsanwälten wurden Entschädigungen in der Höhe von insgesamt weit über drei Jahreslöhnen zugesprochen – unterm Strich 700'000 Franken, wie das Westschweizer Radio RTS heute berechnet.

Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Franken, die bereits die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht diesen Frühling auflistete: Lohn für die entlassenen Staatsanwälte während der Kündigungsfrist, Lohn für Ersatzpersonal, Anwaltskosten, Beträge für Neuorientierung und so weiter – alles in allem eben knapp zwei Millionen Franken.

Natürlich sind diese Kosten stossend. Aber wir konnten die Begründung des Bundesanwalts verstehen.
Autor: Corina Eichenberger Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats

Der Betrag hat in der Zwischenzeit auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hellhörig gemacht: Die zuständige Subkommission habe sich an ihrer letzten Sitzung von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und von Bundesanwalt Lauber informieren lassen, bestätigt Subkommissions-Präsidentin Corina Eichenberger: «Wir haben uns über die Nicht-Wiederwahlen ins Bild setzen lassen. Uns wurde es aber so erklärt, dass der Entscheid für uns nachvollziehbar war.»

Deswegen werde die Subkommission von weiteren Schritten absehen. Das gelte auch für die Kostenfolgen, so Eichenberger: «Natürlich sind diese Kosten stossend. Aber wir konnten die Begründung des Bundesanwalts verstehen.» Im Übrigen sei es nicht am Parlament, einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu kommentieren.

Oberster Ankläger selbst im Rampenlicht

Der Bundesanwalt selber lässt über seine Pressestelle ausrichten: Es sei von Gesetzes wegen seine Aufgabe, sein Personal wirksam einzusetzen. Über Personalien im Einzelnen äussere er sich nicht.

Audio
Die teuren Entscheide des Bundesanwalts Lauber
aus Rendez-vous vom 05.08.2016. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 3 Minuten.

Auf Lauber wartet jedenfalls schon die nächste Herausforderung. Der wegen Betrugs angeklagte Financier Dieter Behring wehrt sich mit allen Mitteln, hat gegen Lauber Strafanzeige eingereicht – und deshalb muss jetzt ein ausserordentlicher Staatsanwalt Vorermittlungen gegen Lauber selber aufnehmen, wie der «Tages-Anzeiger» heute berichtet.

Der oberste Ankläger der Schweiz ist nicht nur wegen seiner Ermittlungen rund um die Machenschaften bei der Fifa oder gegen den Milliarden-Financier Behring in den Schlagzeilen – auch selber steht er im Rampenlicht.

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