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Schweiz Automatisches Einparkieren ist illegal

Viele moderne Autos können von alleine in Parklücken fahren. Doch wer diese freihändige Einparkierhilfe nutzt, handelt illegal. Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist es nicht erlaubt, dem Auto die Kontrolle zu überlassen. Und dies wird eine Weile so bleiben, zeigt ein neuer Bericht des Bundes.

Ein Knopfdruck genügt, und schon fährt das Auto von alleine in die schmale Parklücke am Strassenrand. Das Steuerrad dreht sich dabei wie von Geisterhand.

Die Gesetze hinken dieser modernen Technologie hinterher – wie fast allen Innovationen. Stefan Huonder, Leiter des Bereichs Verkehrsregeln beim Bundesamt für Strassen (Astra), arbeitet derzeit an einem Bericht zur rechtlichen Situation von Assistenzsystemen in modernen Fahrzeugen.

Lenker muss Kontrolle behalten

Diese Situation ist ziemlich verfahren. So dürfen freihändige Einparkierhilfen, rechtlich gesehen, nicht benutzt werden. «Die heutigen Regeln verlangen vom Fahrer nach wie vor, dass er das Steuerrad in den Händen hält», sagt Huonder.

Audio
Neue Gesetze für selbstfahrende Autos
aus HeuteMorgen vom 28.10.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 37 Sekunden.

Der Autofahrer muss demnach jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Es gebe verschiedene Regeln, die dem automatisierten Fahren entgegenstehen würden, erklärt Huonder. «Das Strassenverkehrsrecht verlangt einen Fahrzeuglenker, der sein Fahrzeug ständig beherrscht und seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwendet.»

Gesetzesänderung dauert Jahrzehnte

Neuartige Autos erlauben es jedoch dem Lenker immer mehr, das Fahren dem Fahrzeug zu überlassen. Der Autofahrer der Zukunft wird so zum Insassen und kann Zeitung lesen oder im Internet surfen. Doch der Weg zu einer neuen Gesetzgebung, die dies erlauben würde, sei noch weit, sagt Huonder. «Das wird viel länger als zehn Jahre dauern.»

Das grosse Hindernis für eine Gesetzgebung sieht Huonder bei der Alltagstauglichkeit der Assistenzsysteme: «Der Nachweis, dass diese Systeme zuverlässig funktionieren, wurde noch nicht erbracht.»

Der Nachweis, dass diese Systeme zuverlässig funktionieren, wurde noch nicht erbracht.
Autor: Stefan Huonder Leiter Verkehrsregeln beim Astra

Assistenzsysteme gelten heute als Zusatzausrüstung, ähnlich wie beispielsweise ein Autoradio. An sie bestehen deshalb keine besonderen technischen Anforderungen. Hersteller dürfen Assistenzsysteme nach ihrem Gusto konstruieren, und es interessiert kein Strassenverkehrsamt, ob sie tatsächlich funktionieren oder nicht.

Erst wenn die Assistenzsysteme verlässlich genug werden, kann das Strassenverkehrsgesetz angepasst werden. «Die ganzen Verkehrsregeln, die sich an den Lenker richten, werden sich damit erübrigen», sagt der Experte vom Astra. Die Gesetze werden dann nicht mehr nur für den Autofahrer, sondern auch für die Maschinen und ihre Programmierer gelten.

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