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Schweiz Autos müssen bald erst nach fünf Jahren zur ersten MFK

Fahrzeugmängel sind in weniger als einem Prozent der Fälle die massgebliche Unfallursache. Deshalb müssen ab 2017 Fahrzeuge neu erst nach fünf statt schon nach vier Jahren zur Prüfstelle. Das gilt auch für Motorräder. Töfffahrer dürften ab der neuen Verordnung aber nicht nur erfreut sein.

Auto- und Motorradfahrer müssen ihr Fahrzeug künftig erst nach fünf statt wie heute nach vier Jahren erstmals prüfen lassen. Spätestens bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt sein. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2017.

Weniger Prüfungen wegen höherem Standard

Mit der Änderung trage der Bundesrat dem technischen Fortschritt Rechnung, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Mitteilung. Die Autos und Motorräder, die heute in Verkehr gebracht würden, wiesen einen markant höheren Standard auf. Fahrzeugmängel seien in deutlich weniger als einem Prozent der Fälle die massgebliche Unfallursache.

Die zweite Prüfung von Autos und Motorrädern muss nach weiteren drei Jahren erfolgen, dann sind Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben. Für Kleinbusse, Lieferwagen und Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen steht die erste Prüfung nach vier Jahren und die zweite nach drei Jahren an. Dann sind ebenfalls Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Weniger Sound für Töfffahrer

Eine weitere Änderung betrifft Motorräder: Ab 2017 kann die Zulassung von Motorrädern verboten werden, wenn diese mit Systemen ausgerüstet sind, die nur dazu dienen, mehr Lärm zu erzeugen. Es handelt sich um sogenannte Auspuffklappensteuerungen. Die Schweiz übernimmt hier EU-Vorschriften.

Im Nationalrat stand vor kurzem zur Diskussion, das Verbot auch für jene Motorräder einzuführen, die bereits in Verkehr sind. Der Rat lehnte den Vorstoss mit dieser Forderung jedoch ab.

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