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Kneubühl-Prozess: Absurde Szenen im Gerichtssaal
Aus 10 vor 10 vom 07.01.2013.
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Schweiz Bieler Rentner stellt sich als Opfer dar

Peter Hans Kneubühl wird der Prozess gemacht. Vor zwei Jahren verbarrikardierte sich der Bieler Rentner in seinem Haus und schoss einem Polizisten in den Kopf.

Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl ist im Prozess gegen ihn zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt worden. Kneubühl stellte sich als Opfer von Staats- und Polizeigewalt dar.

Der ehemalige Lehrer sprach im Gerichtsgebäude etwas wirr von andauernden Polizeiüberfällen schon vor vielen Jahren, angeblichen Anklagen und angeblichen Verhaftungen als linker Umweltschützer. Auch der Staatsschutz habe ihn verfolgt und sein Name habe auf einer schwarzen Liste figuriert.

Auch Schwester soll schuld sein

Kneubühl stellt sich auch als Opfer seiner Schwester dar: Er habe in der Familie alles erledigen müssen; sie habe die Polizei auf ihn gehetzt. Eine Erbstreitigkeit mit der Schwester führte schliesslich auch zur Zwangsräumung des Hauses, vor dem Kneubühl im Herbst 2010 auf die Polizei schoss und dann flüchtete.

Verletzter Polizist sagte aus

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde der Polizist befragt, den Kneubühl bei der Zwangsräumung seines Hauses mit einem Schuss in den Kopf schwer verletzt hatte. Er war zur Tatzeit im Herbst 2010 Mitglied der Sondereinheit Enzian.

Der Polizist sagte, nach seiner Verletzung habe er sich etwa zwei Monate lang im Spital befunden. Heute gehe es ihm gesundheitlich recht gut und er arbeite wieder zu 80 Prozent. Allerdings sei er nach den Ereignissen nicht mehr so belastbar und habe oft Kopfweh.

Audio
Gespräch mit Korrespondent Jörg André (Elisa Häni, 07.01.2013)
05:48 min
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Kneubühl konnte dem Polizisten Fragen stellen. Kneubühl legte Wert auf die Frage, welche Informationen die Polizisten vor ihrem Einsatz hatten und wer ihnen warum welche Befehle erteilte.

Darauf konnten die Polizisten keine Antworten geben. Leicht genervt stellte er fest, dass die beiden offensichtlich die falschen Auskunftspersonen seien. Ansonsten wurde die Verhandlung in sachlichem Ton geführt.

Schuldfähigkeit Kneubühls im Zentrum

Beim Prozess gegen den Bieler Rentner geht es vor allem um die Frage, ob Peter Hans Kneubühl schuldfähig ist. Im Überweisungsbeschluss der Staatsanwaltschaft heisst es, seine Persönlichkeit sei «als schizoid-zwanghaft zu bezeichnen». Er leide an Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente.

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