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Inititianten der Wiedergutmachungsinitiative posieren mit den gesammelten Unterschriften.
Legende: Initiant Guido Fluri (vorne, 2. von links) und Betroffene bei der Einreichung der Wiedergutmachungsinitiative. Keystone
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Schweiz Bis zu 300 Millionen Franken für Fürsorgeopfer

Der Bundesrat will die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen mit 250 bis 300 Millionen Franken entschädigen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht damit weniger Geld vor als die Wiedergutmachungsinitiative. Dafür soll er schneller umgesetzt werden können.

Der Bundesrat will den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen: Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen mit 250 bis 300 Millionen Franken entschädigt werden. Zwar ist der Betrag geringer als die geforderten 500 Millionen Franken. Mit einem Gesetz könnten die Geschehnisse aber rascher als durch eine Verfassungsänderung aufgearbeitet werden, so der Bundesrat in seiner Mitteilung.

Video
Millionenentschädigung für Verdingkinder
Aus Tagesschau vom 14.01.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 59 Sekunden.

Die angestrebte Gesetzesvorlage will der Bundesrat bis nächsten Sommer ausarbeiten. Sie soll neben finanziellen Leistungen im Umfang von 250 bis 300 Millionen Franken auch das geschehene Unrecht gesetzlich anerkennen, die Akten sichern und die Akteneinsicht für die Betroffenen regeln.

Grosser Rückhalt in der Bevölkerung

Die Initiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen» wurde vergangener Dezember mit knapp 109'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt die Einrichtung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken zur Entschädigung der am schwersten betroffenen Opfer.

Audio
Spätes Trostpflaster für Verdingkinder
aus Echo der Zeit vom 14.01.2015. Bild: Keystone
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Zur Entschädigung der einzelnen Opfer macht die Initiative keine Angaben. Initiant des Volksbegehrens ist der Unternehmer Guido Fluri. Im Initiativkomitee sind Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aller Bundeshausfraktionen mit Ausnahme der SVP vertreten.

Verdingt, zwangssterilisiert und missbraucht

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden im 20. Jahrhundert in der Schweiz gegen mindestens 20‘000 Menschen angeordnet. Manche der Betroffenen wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt. Die Praxis der administrativen Zwangsversorgung wurde erst 1981 gestoppt.

Entschuldigung aber keine Wiedergutmachung

Im Verlauf der letzten Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Betroffenen. So bat Justizministerin Simonetta Sommaruga 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin aber nicht vorgesehen.

Vorerst gibt es nur einen Soforthilfefonds. Dieser zahlte an die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen rund drei Millionen Franken an Soforthilfe aus. Insgesamt gingen zwischen Juni und Dezember 2014 rund 650 Gesuche beim Ausschuss des Fonds ein. Davon wurden 450 geprüft und in 400 Fällen Beiträge ausbezahlt – durchschnittlich in der Höhe von rund 8000 Franken pro Person. Die Frist für Soforthilfe-Gesuche läuft Ende Juni 2015 ab.

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